Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte folgenden Sachverhalt vorgelegt:
Mit Beschluss des Rates vom 31.05.2012 wurde beim Straßenbaulastträger der Landstraße L 863, dem Landesbetrieb Straßen NRW, ein Antrag für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Stadthallenkreuzung L 863/ K 18/ K 50 gestellt.
Es haben mehrere Gespräche mit dem Landesbetrieb und dem Kreis Höxter als Straßenbaulastträger stattgefunden mit dem Zwischenergebnis, dass für beide Straßenbaulastträger derzeit kein Handlungsbedarf besteht, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt.
Vom Landesbetrieb Straßen NRW wurde die Maßnahme im Förderprogramm für den weiteren Bedarf an Landstraßen angemeldet. Die Chancen, hier zu einer konkreten Förderung zu kommen, ist für die nächsten Jahre sehr gering. In vorderster Priorität stehen ca. 20 Maßnahmen, von denen aufgrund des Budgets maximal drei Maßnahmen pro Jahr gefördert werden können.
Wenn die Stadt Brakel in diesem Kreuzungsbereich eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreichen will, muss sie hier selber aktiv werden. Mit der Verkehrszählung und der darauf basierenden Machbarkeitsstudie sowie der Kostenkalkulation hat die Stadt Brakel schon wesentliche Schritte unternommen.
Hinsichtlich einer Finanzierung haben mehrere Gespräche mit den Straßenbaulastträgern und der Bezirksregierung als möglichen Fördergeber stattgefunden.
Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass eine Aufnahme in das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ des GVFG unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Hierfür sind Vereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern auch hinsichtlich einer Kostenbeteiligung notwendig. Für die Variante 2a, die von der Bezirksregierung favorisiert wird, wurde eine Kostenermittlung erstellt und Gespräche mit beiden Straßenbaulastträgern hinsichtlich einer Kostenbeteiligung geführt.
Folgendes bleibt hier festzuhalten:
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landesbetriebes hat das Büro Turk eine Flächenermittlung durchgeführt.
Die derzeitige asphaltierte Fläche beträgt rd.
2.350 m². Die Beteiligung des Landesbetriebes würde bei einer fiktiven
Instandsetzung von 30 € je m² Asphaltfläche einen Betrag von rd. 70.000 €
ausmachen. Dieser Betrag ist vom Landesbetrieb zugesagt worden. Eine
entsprechende Vereinbarung ist noch zu schließen.
Die Kostenermittlung geht von Gesamtkosten von
534.000 € aus. Nach dem GVFG ist bei der v.g. Beteiligung des Landesbetriebes
eine Förderung des Landes in Höhe von 251.000 € möglich. Es verbleibt ein
Eigenanteil für die Stadt Brakel in Höhe von 213.000 €. An diesem Betrag würde
sich der Kreis Höxter im Rahmen der Schulwegsicherung mit einem Betrag von
20.000 € beteiligen.
Im Rahmen der Gespräche mit den Baulastträgern
ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem Knotenpunkt nicht
um einen Unfallschwerpunkt handelt. Mit der Ampelsteuerung ist der Knotenpunkt
für alle Verkehrsteilnehmer sehr sicher, wobei eingeräumt wurde, dass die Verkehrsführung
des Rad- und Fußgängerverkehrs vom Hembser Berg noch verbessert werden könnte.
Es wurde zu bedenken gegeben, dass mit der Anlage eines Kreisverkehrs der
bessere Verkehrsfluss zu Lasten der Sicherheit der Fußgänger erreicht wird.
Hinsichtlich einer Förderung hat die
Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nur im
Programm 2014 eine Förderung in Aussicht gestellt werden könnte. Zur
Fristwahrung hat die Verwaltung einen vorläufigen Förderantrag gestellt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2014 mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen, nicht weiter an der Planung zur Anlage eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt der L 863 mit der K 18 und der K 50, der sog. Stadthallenkreuzung, festzuhalten. Ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung wird nicht gestellt.
Beschlussvorschlag:
Es bleibt zu entscheiden, ob der Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 03.09.2014, nicht weiter an der Planung zur Anlage eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt der L 863 mit der K 18 und der K 50, der sog. Stadthallenkreuzung festzuhalten, gefolgt und kein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden soll.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Gesamtkosten 534.000 €
Beteiligung des Landesbetriebes straßen.nrw 70.000 €
Förderung des Landes nach dem GVFG 251.000 €
Beteiligung des Kreises Höxter 20.000 €
Eigenanteil der Stadt Brakel 193.000 €