Betreff
Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen, hier: Unterbringung und Betreuung
Vorlage
164/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilungen der Bundes- und Landesregierung werden in 2014 ca. 200.000 Personen Asyl beantragen. Für das kommende Jahr geht man von mehr als 230.000 zusätzlichen Flüchtlingen aus. Die Zahl der Asylbewerber wächst unaufhaltsam.

Nach der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW werden die Flüchtlinge von der Bezirksregierung Arnsberg nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel umgehend auf die einzelnen Kommunen verteilt.

Der Stadt Brakel sind z.Z. 71 Flüchtlinge zugewiesen (Stand 10.11.2014, diese und alle weiteren Zahlen ändern sich täglich).

Seit Mitte September 2014 werden der Stadt Brakel wöchentlich 2 neue Flüchtlinge zugewiesen. Bei den zugewiesenen Personen handelt es sich ausschließlich um männliche Einzelpersonen aus z.Z. 16 verschiedenen Nationen.

Bis Ende 2014 wird der Bestand an ausländischen Flüchtlingen ca. 85 Personen betragen. Ende 2015 ist mit einem Bestand von ca. 180 ausländischen Flüchtlingen zu rechnen.

Die Stadt Brakel verfügt über eine Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge in der Brakeler Märsch 1 sowie Am Bahndamm 1a.

Von den 71 Flüchtlingen sind 63 Personen im Wohnheim „Brakeler Märsch 1“ untergebracht. Aufgrund ihres ausländerrechtlichen Statusses wohnen 4 Personen in externen Wohnungen zur Miete. Einige der zugewiesenen Flüchtlinge halten sich nicht im Wohnheim auf, sondern wohnen bei Angehörigen oder Freunden außerhalb von Brakel. Einige der zugewiesenen Flüchtlinge sind untergetaucht. Da dieser Personenkreis weiterhin leistungsberechtigt nach dem AsylbLG ist, hat die Stadt Brakel bei erneuter Vorsprache der Personen den Lebensunterhalt sicherzustellen (incl. Zuweisung eines Bettenplatzes).

Geht man von einer durchschnittlichen Belegung von 3 Flüchtlingen pro Zimmer aus, können ca. 85 Personen in den bestehenden Gebäuden untergebracht werden.

Da sich nicht alle Flüchtlinge im Wohnheim aufhalten, sind z.Z. noch 30 freie Bettenplätze verfügbar. Daraus folgt, dass die Unterbringung der noch zu erwartenden Flüchtlinge für ca. 16 Wochen –d.h. bis Ende Februar 2015- gesichert ist.

Für 2015 werden noch ca. 100 Bettenplätze zusätzlich benötigt.

Um den zusätzlichen Unterbringungsbedarf abzudecken, wird seitens der Verwaltung geprüft, ob ein weiteres Wohnheim auf dem Gelände Brakeler Märsch 1 errichtet werden kann. Dieses Gebäude soll durch einen Dritten (Wohnheimbetreiber) gebaut und eingerichtet werden. Weiter ist beabsichtigt, dass die Stadt Brakel das Wohnheim mit Inventar im Wege des Mietkaufs über einen Zeitraum von 3-5 Jahren übernimmt. Zudem soll der Wohnheimbetreiber die Unterbringung und allgemeine Betreuung der unterzubringenden Personen durch Stellung eines Hausmeisters übernehmen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch den starken Anstieg des Flüchtlingsstroms ist für die Stadt Brakel von einem zusätzlichen Finanzbedarf in 2015 auszugehen.

Die für die Unterbringung und weitere Betreuung der ausländischen Flüchtlinge erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung bei den Budgets 313 000 und 315 010 veranschlagt.