Betreff
Schiedsmannwesen, Änderung der Stadtbezirke und der Vertretungsregelung in der Stadt Brakel
Vorlage
159/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Schiedsperson im Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten und Siddessen), Winfried Wächter, gleichzeitig Vertreter für Schiedsbezirk Brakel II ist nach Mitteilung des Amtsgerichts Brakel zum 13. Juli 2014 abgelaufen. Gemäß  § 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetzes NRW wurde in der Presse sowie durch öffentlichen Aushang in den Stadtbezirken publiziert, dass interessierte Personen sich um das Amt bewerben können.

 

Der Schiedsmann Winfried Wächter, Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen Gehrden, Schmechten und Siddessen) gleichzeitig Vertreter für Schiedsbezirk Brakel II (Stadtbezirke Rheder, Riesel und Istrup) hatte erklärte, dieses Amt nicht weiter auszuüben.

 

Interessierte Personen für dieses Ehrenamt haben sich nicht gemeldet bzw. haben sich nicht beworben oder konnten nicht gefunden werden.

 

Daher erscheint es sachdienlich, den Schiedsbezirk Brakel IV und den Schiedsbezirk Brakel I (Kernstadt Brakel, Stadtbezirke: Beller, Erkeln, Hembsen) zu einem Schiedsbezirk zusammenzulegen. Dieser Schiedsbezirk wäre dann als Schiedsbezirk Brakel I zu führen, der die Kernstadt Brakel und Stadtbezirke Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Beller, Erkeln, Gehrden, Hembsen, Schmechten und Siddessen umfasst.

 

Die Schiedsperson im Schiedsbezirk Brakel I, Frau Monika Renner, hat sich nach einem persönlichen Gespräch bereit erklärt, die Geschäfte -nach Zusammenlegung der beiden Schiedsbezirke Brakel I und Brakel IV- im neuen Schiedsbezirk Brakel I zu übernehmen.

 

Auf Grund der Neuzuschneidung der Schiedsbezirke ist die Vertretungsregelung neu zu regeln: Folgende Vertretungsregelungen sollen daher künftig gelten:

 

Schiedsperson des Bezirks Brakel II

Ø  vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel III

 

Schiedsperson des Bezirks Brakel III

Ø  vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel I

 

Anmerkung:

Schiedsbezirk Brakel I (Kernstadt Brakel, Stadtbezirke: Auenhausen/Frohnhausen/Hampenhausen, Beller, Erkeln, Gehrden Hembsen, Schmechten, Siddessen

Schiedsbezirk Brakel II (Stadtbezirke: Bellersen und Bökendorf)

Schiedsbezirk Brakel III (Stadtbezirke: Istrup Rheder, Riesel)

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen:

 

 

I. Neuordnung der Schiedsbezirke:

 

Der Schiedsbezirk Brakel I (Kernstadt Brakel und Stadtbezirke: Beller, Erkeln, Hembsen) und der Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirke Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten, Siddessen) werden zu einem neuen Schiedsbezirk zusammengeführt. Sie bilden zusammen den neuen Schiedsbezirk Brakel I.

 

II. Vertretungsregelung:

 

Schiedsperson des Bezirks Brakel II

Ø  vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel III

 

Schiedsperson des Bezirks Brakel III

Ø  vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel I


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Gegenüber der bisherigen Regelung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.