Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
155/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach §78 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze anzugeben, die für das jeweilige Haushaltsjahr Gültigkeit haben.

 

Im Hinblick auf die oft erst im Laufe des Haushaltsjahres erfolgende Verabschiedung der Haushaltssatzung bietet es sich jedoch an, die Steuersätze bereits im Vorfeld in einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen. Somit können die Hebesätze bereits in den Jahresbescheiden zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres berücksichtigt werden, womit Kosten und Aufwand einer doppelten Bescheiderstellung vermieden werden. Da eine Verabschiedung des Haushalts 2015 nicht vor Erstellung der ersten Bescheide erfolgen wird, ergibt sich die Notwendigkeit einer separaten Hebesatzsatzung.

 

Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung vom 24.06.2014 die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 beraten und beschlossen. Im Rahmen des Entwurfes sind u.a. die fiktiven Hebesätze bei der Grundsteuer A von 209 auf 213 Prozentpunkte, der Grundsteuer B von 413 auf 423 Prozentpunkte sowie der Gewerbesteuer von 412 auf 415 Prozentpunkte angehoben worden.

 

Dies würde bedeuten, dass die Stadt Brakel bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land NRW so behandelt würde, als hätte sie Einnahmen in Höhe der fiktiven Hebesätze. Der Stadt Brakel würden also auf Grundlage des aktuellen Steueraufkommens ca. 116 T€ mehr angerechnet, als tatsächliche Steuereinnahmen erzielt würden. Dadurch erhielte die Stadt ca. 104 T€ weniger an Schlüsselzuweisungen.

 

Den Kommunen werden immer mehr Aufgaben durch Bund und Land übertragen, ohne dass dafür ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgt. Allein für den Bereich der Asylbewerberleistungen und Flüchtlingsaufnahme ist mit einer erheblichen Kostensteigerung von 650 T€ zu rechnen. Somit sehen sich viele Kommunen gezwungen, der Anhebung der fiktiven Hebesätze eine Angleichung der örtlichen Hebesätze folgen zu lassen, um zumindest den oben erwähnten Negativeffekt bei den Schlüsselzuweisungen auszugleichen.

 

Gemäß Entwurf des Kreishaushalts ist von einer Steigerung der zu leistenden Kreisumlage auszugehen. Für die Stadt Brakel wird dies eine Mehrausgabe von ca. 200 T€ bedeuten. Durch die geplante Anpassung der Realsteuerhebesätze würde also noch nicht einmal die Deckung dieser Mehrausgabe gelingen.

 

Aufgrund der oben dargestellten Entwicklung wird deshalb vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer B von 413 auf 423 Prozentpunkte sowie von der Gewerbesteuer von 411 auf 415 Prozentpunkte auf das Niveau der fiktiven Hebesätze anzuheben.

 

Es muss noch einmal betont werden, dass durch diesen durchaus schmerzhaften Schritt lediglich ein Bruchteil der sich im Haushaltsjahr 2015 und darüber hinaus entstehenden Mehraufwendungen und Mindereinnahmen kompensiert werden können. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Brakel zu erhalten, ist die Anpassung der Realsteuerhebesätze an das Niveau der fiktiven Hebesätze unerlässlich.

 


Anlagen:

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2015


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2015 zu erlassen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nach aktuellem Steueraufkommen ergibt sich für die Stadt Brakel eine Mehreinnahme von ca. 116 T€.