Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 - 1. Änderung und Erweiterung mit teilweiser Aufhebung "Nethegaustadion" in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
c. Satzungsbeschlussvorschlag
Vorlage
151/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2014 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf; Original kann in der Verwaltung, Zimmer/ Büro 35, eingesehen werden).

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. vereinfachten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 22.09. bis zum 24.10.2014 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Nachstehende Stellungnahme im Sinne von Anregungen und Bedenken oder Hinweisen ist vorgebracht worden (Anschreiben anbei):

 

Diverse Anlieger des Plangebietes

 

Diese regen an, den Entfall von planerisch festgesetztem Straßenbegleitgrün sowie Straßenfläche als PKW-Zuwegung in das Neubaugebiet „Wetteren Straße“ (Verbindung zum „Sonnenbrink“) zu kompensieren. Hierzu solle der Hinweis aus dem ursprünglichen Bebauungsplan (Nr. 16) gestrichen werden, der besagt, dass die vorhandene Straße nördlich der Bahngleise nur als Anliegerstraße für Wartungsarbeiten an der Bahn und Fußwegeverbindung genutzt werden solle und nicht als Erschließung der Baugrundstücke diene. Dieser Weg solle nunmehr als alternative Zufahrt in einfacher Ausbauweise nutzbar gemacht werden, zumal dies die reguläre verkehrliche Andienung in das Baugebiet über den Bereich „Zur Krüne“ entlasten würde. Außerdem dürfe das Vereinsheim der DLRG laut bisherigem Plan diesen Weg ebenso wenig als Erschließungsstraße nutzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; eine Kompensation des entfallenen Straßenraumes als PKW-Zuwegung in das dortige Neubaugebiet ist nicht erforderlich. Die damit verbundene Regelung aus dem Ursprungs-Bebauungsplan wird nicht angetastet. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich u.a. um ein bewusstes Anpassen oder Konkretisieren des bisherigen Bebauungsplanes, das zu einem praktikablen Verkehrsgeschehen führen soll. Dies bedeutet, dass an dem (Fuß-)Wegestatus der angesprochenen Verbindungsstrecken in planungsrechtlicher und praktischer Hinsicht nach aktuellem Sachstand nichts geändert werden muss. Auch wenn die vorhandene Straße nördlich der Bahngleise nicht als Erschließung des Baugebietes dient, bleibt es weiterhin möglich, den Weg am DLRG-Vereinsheim und an der Feuerwehr zu befahren. Hierzu hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden (Protokoll s. Anlage), die diesem Befahren zur/ auf die Ostheimer Straße nicht widerspricht. Die bestehenden praktischen Nutzungsmodalitäten bleiben also durch die Planung unberührt. Eine Entlastung der vorhandenen verkehrlichen Andienung in das Neubaugebiet ist keineswegs erforderlich. Zudem besitzt ein Planverfahren keinen verkehrstechnischen Regelungsgehalt über Öffnung oder Sperrung einer Wegeverbindung.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme diverser Anlieger des Plangebietes zur Kompensation des entfallenen Straßenraumes als PKW-Zuwegung in das dortige Neubaugebiet wie eingangs ausgeführt aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Stellungnahmen im Sinne von Anregungen und Bedenken oder Hinweisen wurden nicht vorgebracht.

 

 

c. Satzungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 16 - 1. Änderung und Erweiterung mit teilweiser Aufhebung „Nethegaustadion“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südosten der Kernstadt Brakel nördlich bzw. östlich der L 863 und südlich der Straße Am Hembser Berg im südlichen bzw. südöstlichen Bereich der Wetteren Straße.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 30 die Flurstücke 317 tlw., 316, 299, 312 tlw., 302, 304, 314 tlw. und 310 tlw.