Betreff
Beteiligung an der EU-Strukturfondsförderung (LEADER)
Vorlage
128/2007
Aktenzeichen
10/Fri
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung ELER (Europäischer Fonds für ländliche Entwicklung) für das Land NRW sollen ca. 10 – 13 Regionen in den Jahren 2007 – 2013 mit insgesamt 16 Mio. EURO aus Brüssel unterstützt werden. Mit den notwendigen Eigenmitteln und der vorgeschriebenen öffentlichen Kofinanzierung wird damit ein Programmvolumen von ca. 35 Mio. EURO erreicht.

 

Die Beteiligung an dem Schwerpunkt LEADER des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ setzt das Vorhandensein einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) voraus. Deshalb hat die Region schon zur Bewerbung von LEADER+ am 2. April 2001 eine LAG gegründet, um die weitere Entwicklung zu strukturieren und voranzutreiben. Die Strukturen der LAG und die bereits geleistete Arbeit wurde genutzt, um im vorgesehenen Verfahren ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erstellen, das durch Bescheid des Amtes für Agrarordnung Warburg vom 16.3.06 genehmigt wurde. Auf dieser Grundlage und der Basis anderer struktureller Entwicklungsprozesse für die Region  soll nunmehr eine gebietsbezogene integrierte Entwicklungsstrategie als LEADER-Schwerpunkt in das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ eingebracht werden. Die notwendige LAG hat sich am 24. August 2007 neu konstituiert, die Städte im Kreis Höxter und der Kreis sowie alle relevanten öffentlichen Dienststellen und viele Vereine sind Mitglied.

 

Die Strategie der lokalen Aktionsgruppe kann bei Auswahl durch das Landesgremium pauschal mit einem Zuschussbetrag von 1.600.000 EURO gefördert werden. Weitere Förderungen sind projektbezogen möglich. Gegenstand des regionalen Entwicklungskonzeptes, das bis zum 29.9.2007 dem MUNLV vorgelegt werden muss, sind zahlreiche kleinere und größere Projekte, die bereits im Verfahren zu LEADER+ oder bei der Erarbeitung des ILEK von der Bevölkerung bzw. den Städten eingebracht wurden. Allerdings ist die Liste dieser Projekte nicht statisch, sondern kann im Laufe der Jahre den Verhältnissen angepasst werden, d.h. es können neue Projekte aufgenommen oder bisherige verändert werden. Alles muss jedoch im Einklang mit den formulierten Zielen und Entwicklungsprozessen stehen.

 

Eine Bewerbung um diese EU-Strukturfondsförderung kann nur dann erfolgreich sein, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Dazu gehören Erklärungen der beteiligten Städte und des Kreises über die nationalen öffentlichen Kofinanzierungsmittel. Mindestens jedoch sind Beschlüsse notwendig, aus denen hervorgeht, dass die Gebietskörperschaften die lokale Entwicklungsstrategie mittragen und alles daran setzen, die Kofinanzierung sicherzustellen.


Anlagen:

 

- Protokoll LAG-Sitzung vom 24.08.2007


Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Brakel beschließt, dem Beschluss der lokalen Aktionsgruppe Kulturland Kreis Höxter vom 24. August 2007 beizutreten und wird mit seinen Möglichkeiten alles daran setzen, das Entwicklungskonzept mit den hier genannten Zielen, Projekten und Maßnahmen zu fördern und die nationale öffentliche Kofinanzierung sicher zu stellen.“