Sachverhalt:
Am
02.10.2014 hat TenneT die neuen Trassenvorschläge im Rahmen einer
Info-Veranstaltung in Höxter vorgestellt. Die Vorzugstrasse Mitte-West mit dem
Schwenk über nordrhein-westfälisches Gebiet bleibt weiter bestehen, es werden
hier nur regionale zusätzliche Alternativtrassen vorgestellt. Diese sind für
das Gebiet der Stadt Brakel:
1.
Westliche
Alternative für die Ortschaft Bökendorf
2.
West-Trasse
über Bellersen, Annenfeld, Flechtheimer Feld, zwischen Riesel und Istrup, über
den Sieseberg in Rheder, in Richtung Auenhausen/ Frohnhausen/ Hampenhausen in
Richtung Natingen bzw. Richtung Hegge
3.
Abknicken
der Trasse südlich von Bökendorf entlang der 110 KV-Leitung bis zum Ortberg in
Erkeln, dann Verschwenk Richtung Auenhausen/ Frohnhausen/ Hampenhausen und weiter
Richtung Hegge
4.
Alternativtrasse
vom Steinberg Beller Richtung Natingen entlang der Stadtgrenze
Zusätzliche Alternativen führen über
die Stadtgebiete der Städte Höxter und Beverungen.
(www.suedlink.tennet.eu/trassenkorridore/ergebnisse-projektdialog.html)
Auf Ihrer Internetseite erläutert
die Fa. TenneT ihr Vorgehen:
Im
Rahmen des Bürgerdialogs haben wir unseren ersten Trassenkorridorvorschlag
vorgestellt und in den letzten Monaten mit der breiten Öffentlichkeit
diskutiert. Dabei haben wir auch dazu eingeladen, uns Vorschläge für alternative
Trassenkorridorführungen zu machen.
Daraus
konnten wir rund 100 neue Korridorvorschläge entwickeln. Alle diese
Bürgervorschläge werden wir in das Vorverfahren auf Bundesfachplanung
einbringen und der Bundesnetzagentur empfehlen, diese Korridore im Verfahren
detailliert vor Ort zu untersuchen.
Hier
finden Sie eine Überblickskarte über alle auf Basis der Bürgerbeteiligung
entwickelten neuen Korridorvorschläge sowie unseren ursprünglichen Korridorvorschlag.
Bei den jetzt vorliegenden
Alternativvorschlägen wird die zentrale Forderung der Bürger im Kreis Höxter,
die u.a. im Rahmen der Info-Märkte, der Resolutionen und Beschlüsse der
politischen Gremien und letztlich lautstark bei den Demonstrationen artikuliert
wurde: „Keine Trasse im Kreis Höxter“, nicht berücksichtigt.
Am 10.10.2014 wurden die vorläufigen
Antragsunterlagen für die SuedLink nach § 6 NABEG ins Internet gestellt.
(www.suedlink.tennet.eu/bundesfachplanung/antrag-6.html)
Hier werden erstmalig die
Bewertungsverfahren für die Grobkorridore, die Trassenkorridore und für die
erarbeiteten Alternativtrassen veröffentlicht.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung
und die Kriterien basieren auf dem Musterantrag, der mit der Bundesnetzagentur
im Vorfeld abgestimmt wurde.
Verfahrensablauf
mit Auszügen aus der allgemeinverständlichen Zusammenfassung des Antrages
Das Vorgehen lässt sich
untergliedern in folgende generelle Arbeitsschritte:
1. Entwicklung und Analyse von
Grobkorridoren (Breite ca. 15 km)
2. Entwicklung und Analyse von
Trassenkorridoren (Breite ca. 500-1000 m)
3. Vergleich
von Trassenkorridoren und Ermittlung des Trassenkorridorvorschlags
Grobkorridore
Die Ermittlung der Grobkorridore
erfolgt vor allem auf der Basis einer Raumwiderstandsanalyse und der Analyse
von Bündelungspotenzialen mit vorhandenen anderen linienhaften Infrastrukturen
(Höchst- und Hochspannungsleitungen und Bundesautobahnen).
Für das Vorhaben
Wilster-Grafenrheinfeld wurden im Ergebnis dieses Schrittes 83 Grobkorridore
abgegrenzt, die jeweils eine Breite von ca. 15 km aufweisen.
Raumwiderstandsanalyse
Ermittlung von Flächenanteilen
verschiedener Raumwiderstandsklassen
Es erfolgt eine spezielle
analytische Betrachtung über das GIS durch Auswertung der
Raumwiderstandsanalyse für solche Raum- und Nutzungskriterien, die im gesamten
Untersuchungsraum der Trassenkorridorsegmente konsistent (also über alle
Bundesländer hinweg) vorliegen. Für diese Kriterien erfolgt ergänzend eine
Ermittlung von Flächenanteilen der verschiedenen Raumwiderstandsklassen für die
einzelnen Trassenkorridorsegmente. Die Darstellung der raumkonsistenten
Kriterien erfolgt in Anlage 4.3. Der Wert gibt einen Hinweis auf die
Konfliktträchtigkeit des Trassenkorridorsegmentes. Zur Nachvollziehbarkeit, wie
sich die Raumwiderstandssituation darstellt, wenn auch rauminkonsistente
Kriterien einbezogen werden, dient die Anlage 4.2.
(Dies berücksichtigt die von uns
geforderte Gleichbehandlung der unterschiedlichen Abstandsregelungen der Bundesländer
in den Landesplanungen. Bei der Festlegung des Vorzugskorridors geht die 400m-
bzw. 200m-Pufferregelung in Niedersachsen nicht in die Bewertung als Fläche
sehr hohen Raumwiderstandes mit ein.)
Trassenkorridore
In einem nächsten Schritt werden
innerhalb der Grobkorridore geeignete Trassenkorridore gesucht und diese
abgegrenzt. Sie weisen eine Breite von ca. 500-1000 m auf und stellen den Raum
dar, innerhalb dessen die Trasse im späteren Planfeststellungsverfahren
grundstücksgenau geplant werden könnte.
Im Ergebnis dieses Arbeitsschrittes
wurden für das Vorhaben Wilster-Grafenrheinfeld insgesamt 95
Trassenkorridorsegmente, d.h. einzelne Teilstücke des Trassenkorridors, die
erst in Kombination eine durchgehende Verbindung der beiden Netzverknüpfungspunkte
Wilster und Grafenrheinfeld herstellen, abgegrenzt.
Die Trassenkorridorsegmente werden
entsprechend dem Musterantrag untersucht und bewertet.
Als Ergebnis der detaillierten
Analyse werden die Trassenkorridorsegmente im Sinne einer Optimierung des
Gesamtverlaufs hinsichtlich ihrer Eignung und Länge zu Trassenkorridoren
zwischen den beiden Netzverknüpfungspunkten Wilster und Grafenrheinfeld
zusammengefügt.
Die Trassenkorridorsegmente werden
dabei so kombiniert, dass sie in ihrer Summe einen möglichst direkten Verlauf
zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wilster und Grafenrheinfeld bilden.
Auf Grundlage der oben beschriebenen
Vorgehensweise ergeben sich insgesamt vier mögliche Verbindungen zwischen den
Netzverknüpfungspunkten, die einen geeigneten und möglichst direkten Verlauf zwischen
Wilster und Grafenrheinfeld aufzeigen.
Der Trassenkorridor „Mitte-West“
führt von Wilster aus südlich nach Niedersachsen, passiert Verden/ Aller und
führt dann zwischen Hannover und Lehrte und vorbei an Hildesheim in Richtung
Süden. Danach orientiert er sich in südwestlicher Richtung an Höxter,
Beverungen und Warburg und westlich an Kassel vorbei. Von dort verläuft der
Korridor westlich an Bad Hersfeld vorbei in Richtung Süden, um schließlich an
Fulda vorbei nach Grafenrheinfeld zu führen.
Der zweite Trassenkorridor „West“
verläuft bis Verden identisch mit dem Trassenkorridor „Mitte-West“, schwenkt
dann aber nach Westen in Richtung Bielefeld ab. Der weitere Verlauf führt an
Paderborn vorbei in Richtung Korbach und Waldeck. Bei Borken stößt dieser
Trassenkorridor dann wieder auf den Trassenkorridor „Mitte-West“, mit dem er
auf der restlichen Strecke bis Grafenrheinfeld identisch ist.
Eine weitere Korridorlösung „Mitte“
verläuft bis nördlich von Hildesheim auf derselben Strecke wie der
Trassenkorridor „Mitte-West“. Dann führt er an Bad Gandersheim und Northeim
vorbei und westlich von Göttingen in Richtung Bad Hersfeld, das er im Osten
passiert, um schließlich über Fulda auf dem letzten Teilstück des
Trassenkorridors „Mitte-West“ bis Grafenrheinfeld zu verlaufen.
Ein vierter Trassenkorridor „Ost“
verläuft von Wilster aus zunächst an Pinneberg und Lüneburg vorbei und weiter
im östlichen Niedersachsen bei Uelzen und Wolfsburg nach Sachsen-Anhalt. Dort
passiert er Halberstadt und Quedlinburg und verläuft weiter nach Thüringen.
Westlich von Gotha führt diese Korridorvariante dann Richtung Süden nach
Bayern, um östlich an Bad Kissingen vorbei schließlich nach Grafenrheinfeld zu
führen.
Um festzustellen, welcher der vier
Trassenkorridore auf Basis aller Kriterien insgesamt am besten geeignet ist,
werden diese in einem weiteren Schritt miteinander verglichen. Das methodische
Vorgehen hierzu ist im Musterantrag grundsätzlich angelegt. Die vergleichsmaßgeblichen
Kriterien bauen auf den Kriterien, die bereits bei der Bewertung der
Trassenkorridorsegmente angewendet wurden, auf.
Primärkriterien
Riegel (Querriegel mit sehr hohem
Raumwiderstand)
Flächen (mit sehr hohem
Raumwiderstand)
Mehrfachbelegung (Querriegel mit 5-/
6-fach-Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands)
Engstellen (planerisch oder
technisch)
Längen (Ausmaß des ungebündelten
Verlaufs / neue Landschaftsinanspruchnahme)
Sekundärkriterien
Flächen (mit hohem Raumwiderstand)
Mehrfachbelegung (Querriegel mit 3-/
4-fach-Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands)
Länge (Gesamtlänge)
Sonstige
Kriterien
Wirtschaftlichkeit (Kosten)
Sicherheit (Kreuzungen mit
Drehstrom-Höchstspannungs-Freileitungen)
Die Sekundärkriterien werden nur
herangezogen, sofern sich auf der Grundlage eines zugehörigen Primärkriteriums
keine klare Unterscheidung ergibt. Sonstige Kriterien werden wiederum nur
einbezogen, wenn sich nach dem Vergleich der Primärkriterien und dem ergänzenden
Einbeziehen der Sekundärkriterien keine hinreichende Differenzierung ergibt.
Im Vergleich der vier
Trassenkorridore zeigt sich bereits durch die Primärkriterien ein klar
differenziertes Bild hinsichtlich der Eignung der Korridore. Die Sekundär- und
sonstigen Kriterien müssen daher nicht ergänzend einbezogen werden.
Trassenkorridor
„West“
Der Trassenkorridor erweist sich
zusammen mit dem Korridor „Ost“ als die ungünstigste Lösung. Dies ergibt sich
insbesondere durch die zum Teil weit unterdurchschnittlichen Bewertungen bei
den Kriterien technische und planerische Engstellen, Flächen mit sehr hohem
Raumwiderstand sowie dem Ausmaß des ungebündelten Verlaufs/ der neuen
Landschaftsinanspruchnahme (Längen). Nur beim Kriterium der Mehrfachbelegung
(Querriegel mit 5-/ 6-fach-Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands)
liegt der Korridor deutlich über dem Durchschnitt.
Trassenkorridor
„Mitte-West“
Dieser Korridor erweist sich als die
mit Abstand beste Lösung. Dies resultiert aus den zum Teil weit
überdurchschnittlichen Bewertungen über alle Primärkriterien hinweg.
Trassenkorridor
„Mitte“
Der Trassenkorridor „Mitte“ ist
grundsätzlich als die zweitbeste Lösung einzustufen (siehe hierzu jedoch auch:
Berücksichtigung besondere Erkenntnisse aus dem Vorhaben Wahle–Mecklar weiter
unten im Text). Dies ergibt sich durch eine meist leicht überdurchschnittliche
Bewertung bei allen Primärkriterien mit Ausnahme des Kriteriums der technischen
und planerischen Engstellen, bei denen der Korridor eine durchschnittliche
Bewertung aufweist.
Trassenkorridor
„Ost“
Dieser Korridor erweist sich
zusammen mit dem Korridor „West“ als die ungünstigste Lösung. Der Grund dafür
liegt insbesondere in den weit unterdurchschnittlichen Bewertungen bei den
Kriterien Ausmaß des ungebündelten Verlaufs/ der neuen
Landschaftsinanspruchnahme (Längen), Riegeln mit sehr hohem Raumwiderstand
sowie Mehrfachbelegung (Querriegel mit 5-/ 6-fach-Belegung durch Kriterien
hohen Raumwiderstands). Nur beim Kriterium Engstellen liegt der Korridor
deutlich, beim Kriterium Flächen mit sehr hohem Raumwiderstand leicht über dem
Durchschnitt.
Sondersituation
des Trassenkorridors „Mitte“ unter Berücksichtigung des EnLAG-Vorhabens 380
kV-Leitung Wahle-Mecklar
Für den Trassenkorridor
"Mitte" wird in Teilen die Planung der 380-kV-Leitung zwischen Wahle
in Niedersachsen und Mecklar in Hessen als Bündelungsoption aufgegriffen.
Vorhabenträgerin für dieses Projekt ist - genauso wie für das vorliegend
beantragte Vorhaben Wilster-Grafenrheinfeld - TenneT. Aus den Raumordnungs- und
Planfeststellungsverfahren zu diesem Projekt liegen TenneT Zusatzerkenntnisse
für zwei Engstellen im Bereich Werratal und Niederkaufungen vor, die die
Errichtung einer weiteren Höchstspannungstrasse in diesen beiden Bereichen als
nicht umsetzbar erscheinen lassen.
Trassenkorridorvorschlag
Im Ergebnis des Vergleichs der vier
Trassenkorridore zwischen den Netzverknüpfungspunkten sowie der oben
beschriebenen Sondersituation für den Trassenkorridor „Mitte“ wird der Korridor
„Mitte-West“ als Trassenkorridor vorgeschlagen.
Dagegen erweisen sich die Korridore
„West“ und „Ost“ wegen ihrer geringen Eignung nicht als ernsthaft in Betracht
kommende Alternativen.
Auch·der Korridor „Mitte“ wird nicht
als ernsthaft in Betracht kommende Alternative eingestuft, da sich auf der
Grundlage der Zusatzerkenntnisse aus dem Vorhaben Wahle-Mecklar eine Trasse in
diesem Trassenkorridor nicht realisieren ließe.
Der auf dieser Grundlage
vorgeschlagene Trassenkorridor „Mitte-West“ wurde im Februar 2014 der
Öffentlichkeit vorgestellt.
Alternativen
entlang des Trassenkorridorvorschlags
Neben dem Trassenkorridorvorschlag
werden in dem Antrag nach § 6 NABEG zudem Alternativen und hier u.a. die o.g.
Alternativen im Bereich der Stadt Brakel in das Bundesfachplanungsverfahren
eingebracht. Diese resultieren u.a. aus dem entlang des
Trassenkorridorvorschlags durchgeführten Dialogprozess mit den Bürgern (u.a.
Infomärkte).
Alle alternativen
Trassenkorridor-Vorschläge wurden wie die Trassensegmente bewertet. Die
alternativen Trassenkorridor-Vorschläge, die nach der Bewertung maximal eine
Stufe schlechter oder mindestens gleichwertig einzustufen sind als/ wie die im
Trassenkorridorvorschlag enthaltenen Trassenkorridor-Segmente in den
entsprechenden Abschnitten (Anzahl 91), werden als Alternativen entlang des
Trassenkorridorvorschlags in das weitere Verfahren eingebracht.
Alternative
Trassenkorridor-Vorschläge, die zwei oder mehr Stufen schlechter einzustufen
sind (Anzahl: 14), werden hingegen aus der weiteren Betrachtung ausgenommen, da
mit dem entsprechenden Trassenkorridor-Segment offensichtlich eine bessere
Lösung vorhanden ist.
Drei Alternativen wurden maßgeblich
besser eigestuft als der Trassenkorridorvorschlag. Sie werden daher als
Optimierung des Trassenkorridorvorschlags im weiten Verfahren berücksichtigt.
Alternativvorschläge zu den
Trassenkorridoren West, Mitte und Ost wurden nicht ermittelt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des
NABEG enthält der Antrag auf Bundesfachplanung auch Angaben, die die Festlegung
des Untersuchungsrahmens für die weiteren Prüfungen sowie die Bestimmung des
Inhalts der nach § 8 NABEG von der Vorhabenträgerin einzureichenden,
vertiefenden Unterlagen ermöglichen. Die Entscheidung über den
Untersuchungsrahmen sowie den Inhalt der im weiteren Verfahren einzureichenden
Unterlagen trifft die BNetzA nach der Erörterung der von der Vorhabenträgerin
mit dem vorliegenden Antrag eingereichten Vorschläge in der Antragskonferenz (§
7 Abs. 4 NABEG). Ort und Termin der Antragskonferenzen legt die Bundesnetzagentur
fest, nachdem der Antrag nach § 6 NABEG eingereicht wurde.
Fazit
Zusammenfassend kann nach jetzigem
Erkenntnisstand folgendes gesagt werden:
Die Ermittlung der
Trassenkorridorsegmente und des Trassenkorridorvorschlags erscheinen in sich
schlüssig.
Die Berücksichtigung nur solcher
Raum- und Nutzungskriterien in der Raumwiderstandsanalyse, die im gesamten
Untersuchungsraum der Trassenkorridorsegmente konsistent (also über alle
Bundesländer hinweg) vorliegen, berücksichtigt die von uns geforderte
Gleichbehandlung der unterschiedlichen Abstandsregelungen der Bundesländer in
den Landesplanungen. Bei der Festlegung des Vorzugskorridors geht die 400m-
bzw. 200m-Pufferregelung in Niedersachsen nicht in die Bewertung als Fläche
sehr hohen Raumwiderstandes mit ein.
Ziel der Bürger im Kreis Höxter ist,
durch eine Neubewertung der Trasse Mitte-West die Trasse aus dem Kreis Höxter
zu verbannen. Hierfür wurde auch eine umfangreiche Sammlung von Argumenten
gegen die Stromtrasse (z.B. im Bereich Artenschutz, Natur und Kultur) im Kreis
Höxter zusammengestellt. Auch diese Argumente haben nicht zu einer
grundsätzlichen Neubewertung der Trasse Mitte-West geführt, sondern finden zum
Teil Berücksichtigung bei den Alternativtrassen.
Grundsätzlich stellen sich folgende
Fragen:
Da die beiden Trassenkorridore Mitte
und Mitte-West bei ihrer Bewertung doch sehr nah beieinander liegen, hat es da
nicht Sinn, auch beide Trassen hinsichtlich möglicher Alternativen zu
überprüfen (gerade auch im Hinblick auf die Sondersituation des Trassenkorridors „Mitte“ im Bereich
der 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar)?
Würde die Trasse Mitte-West jetzt
anhand der Alternativtrassen, die in weiten Bereichen von der Bündelungsoption
abweichen, immer noch als Vorzugstrasse bewertet?
Müsste nicht das Verfahren zur
Bewertung der Trassenkorridore und zum Finden von Alternativtrassen ausgeweitet
und der Musterantrag dahingehend geändert werden?
Diese und sicherlich in der weiteren
Diskussion des Antrages auftretende Fragen sollten im Vorfeld der Verfassung
einer weiteren Resolution von dem vom Kreis beauftragten Rechtsanwaltsbüro und
einem noch einzuschaltenden Fachplaner beantwortet werden.
Über die Ergebnisse wird in den nächsten Ratssitzungen weiter berichtet.