Betreff
Verkauf der Anteile der Westfalen Weser Netz GmbH an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Höxter mbH an den Kreis Höxter
Vorlage
129/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (kurz: WWE) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Netz GmbH (kurz: WWN) beteiligt. Der WWN gehören gemeinsam mit dem Kreis Höxter sämtliche Anteile an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Höxter mbH (kurz: AWG). Die WWN ist Minderheitsgesellschafter mit 49 %.

Die WWN und der Kreis Höxter haben sich darauf geeinigt, dass zukünftig der Kreis Höxter Alleingesellschafter der AWG sein soll. Hierzu ist vorgesehen, dass die WWN ihre Anteile an der Gesellschaft zum Verkehrswert (entsprechend Buchwert) an den Kreis Höxter verkauft.

Die Beteiligung an der AWG ist die letzte verbliebene Beteiligung der WWN im Bereich der Abfallwirtschaft und wirtschaftlich aus Sicht von WWN von untergeordneter Bedeutung. Der geplante Verkauf der Anteile schließt damit den unternehmerischen Rückzug aus abfallwirtschaftlicher Betätigung ab.

Beschlussbegründung:

Der Gesellschaftsvertrag der WWE sieht in § 10 (2) lit. a) vor, dass die Gesellschafterversammlung der Veräußerung von Beteiligungen zuzustimmen hat, sofern dies nicht bereits im Wirtschaftsplan enthalten ist. Die gilt auch für mittelbare Beteiligungen wie vorliegend Beteiligungen der Tochter WWN.

Kommunalrechtlich müssen die nordrhein-westfälischen Gesellschafter zur Veräußerung der Anteile an der AWG einen Ratsbeschluss fassen. Dieses ergibt sich zunächst aus § 41 (1) lit. k GO NRW bzw. § 26 (1) lit. k KrO NRW . Danach entscheidet der Rat bzw. Kreistag über die teilweise oder vollständige Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft oder anderen Vereinigung des privaten Rechts.

In § 111 (2) GO NRW ist geregelt, dass Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 v.H. beteiligt sind, Veräußerungen nur nach vorheriger Entscheidung des Rates und nur dann zustimmen dürfen, wenn für die Gemeinde die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen. Da die nordrhein-westfälischen Kommunen mit über 50 % an der WWN beteiligt sind, ist auch aus dieser Vorschrift heraus ein Rats- bzw. Kreistagsbeschluss zu fassen.

Die Entscheidung über die Veräußerung der Beteiligung an der AWG ist der Aufsichtsbehörde gem.  § 115 (1) lit. c u. Abs. 2 GO  NRW anzuzeigen. In Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung Detmold soll diese Anzeige gebündelt über die Stadt Paderborn erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt

o       einer Veräußerung der Anteile der Westfalen Weser Netz GmbH an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Höxter mbH an den Kreis Höxter zu, und

o       ermächtigt die Stadt Paderborn das Anzeigeverfahren stellvertretend durchzuführen.

 

Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt,

o       einer Veräußerung der Anteile der Westfalen Weser Netz GmbH an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Höxter mbH an den Kreis Höxter zuzustimmen, sowie

o       alle hierfür erforderlichen und sachdienlichen Maßnahmen zu veranlassen und Erklärungen abzugeben.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.