Betreff
Vertrag Tierheim
Vorlage
121/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 14.02.2014 besteht lt. Anordnung des Veterinäramtes des Kreises Höxter auf Grund der baulichen Gegebenheiten ein Aufnahmestopp für das Tierheim in Bad Driburg. Da der Betreiber des Heims, der Verein „Tiere in Not e.V.“ das Heim aus finanziellen Gründen nicht mehr weiterführen konnte, wurde das Tierheim zum 16.06.2014 geschlossen. Die zu dem Zeitpunkt noch vorhandenen Tiere konnten auf umliegende Tierheime verteilt werden. Das Gelände war bereits mit Vertrag vom 22.05.2014 an die „Deutsche-Tierschutz Union e.V.“ verkauft.

Dieser Verein plant, das Tierheim kurzfristig wieder zu eröffnen und hat bereits zusammen mit anderen ortsansässigen Tierschutzvereinen mit den Aufbau- und Renovierungsarbeiten begonnen. Lt. des vorgelegten Konzeptes vom 18.08.2014, das auf der Bürgermeisterkonferenz am 09.09.2014 vorgestellt wurde,  belaufen sich die Kosten in den Jahren 2014 bis 2016 auf insgesamt ca. 490.000,00 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Abriss der Zwingeranlage für Hunde und Neubau einer

tiergerechten Gehege-Anlage                                                                                      45.000,00 €

 

Schaffung eines Quarantänebereichs für Hunde                                                     25.000,00 €

 

Neubau eines Katzenhauses ca.                                                                                  300.000,00 €

 

und Sanierung des vorhandenen Hundehauses ca.                                                          120.00,00 €.

 

Die für die Wiedereröffnung des Tierheims notwendigen Arbeiten und der zukünftige Betrieb können nur mit finanzieller Unterstützung der Kommunen des Kreises Höxter durchgeführt werden. Wie auf der Bürgermeisterkonferenz am 09.09.2014 durch die „Deutsche-Tierschutz Union e.V.“ dargestellt, ist es erforderlich, dass die Städte im Kreis Höxter für den laufenden Betrieb einen Zuschuss in Höhe von 0,70 € zzgl. MwSt je Einwohner (bislang wurden für die Unterhaltung des Tierheims 0,35 €/Einwohner) und als einmaligen Zuschuss für den Bau des Katzenhauses in Höhe von 1,00 € je Einwohner bereitstellen. Unter Berücksichtigung von ca. 17.000 Einwohnern wären dann von der Stadt Brakel folgende Beträge zu zahlen:

Einmaliger Zuschuss Katzenhaus (2015)

            17.000 x 1,00 €                                                                                             17.000,00 €

 

Zuschuss Lfd. Unterhaltungsaufwand

            17.000 x 0,70 x 19 %                                                                                                14.161,00 €

 

Insgesamt                                                                                                                31.161,00 €

 

 

 

Damit die Städte ihren Aufgaben bezüglich des Tierschutzes und insbesondere bei der Behandlung und Versorgung von Fundtieren ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, sind sie auf die Inanspruchnahme von Tierheimen angewiesen. Da die Erledigung dieser Aufgaben durch die Tierheime der umliegenden Kreise auf Dauer nicht möglich ist, muss dafür Sorge getragen werden, dass möglichst kurzfristig im Kreis Höxter wieder ein leistungsfähiges Tierheim entsteht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere bezüglich einer tiergerechten Unterbringung- sicherstellen kann. Dies war auch die einvernehmliche Meinung bei der Bürgermeisterkonferenz.

 

Die Deutsche-Tierschutz-Union e.V. hat einen Entwurf der Vereinbarung über die Aufnahme von Fundtieren vorgelegt, der bereits vom Bürgermeister der Stadt Warburg als Sprecher der Bürgermeister im Kreis Höxter überarbeitet wurde. Die überarbeitete Fassung ist als Anlage beigefügt. Es wird angestrebt, dass dieser Vertrag von allen 10 Städten des Kreises Höxter angenommen wird, so dass eine einheitliche Behandlung der Fundtiere sichergestellt ist.

 


Anlagen:

 

Vertrag Tierheim


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass der Vertrag in der vorgelegten Fassung abgeschlossen wird und somit der  einmalige Baukostenzuschuss in Höhe von 1,00 €/Einwohner, also ca. 17.000,00 €, zur Verfügung gestellt werden kann sowie über die Kostenpauschale für den lfd. Betrieb des Tierheims in Höhe von derzeit 0,70 €/je Einwohner zzgl. MWST sichergestellt ist, dass die gesetzlich vorgegebene Behandlung von Fundtieren durch das Tierheim durchgeführt wird.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Budget 122000/731800

Einmalige Kosten 2015                                         ca. 17.000,00 €

Lfd. Kostenerhöhung jährlich                                          ca.  8.200,00 €

                                                                                    (Kosten bislang ca. 6.000,00 €)