Betreff
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Wetteren Straße" (2 Stichwege) in der Kernstadt Brakel und der Erschließungsanlage "Osterhäuser Weg" im Stadtbezirk Gehrden
Vorlage
118/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen endgültig hergestellt wenn sie u.a. beidseitige Gehwege aufweisen.

Da die Erschließungsanlage „Wetteren Straße“ (2 Stichwege) in der Kernstadt Brakel und die Erschließungsanlage „Osterhäuser Weg“ im Stadtbezirk Gehrden dieses Merkmal ganz oder teilweise nicht aufweist, ist gemäß § 8 Abs. 3 der v.g. Satzung durch den Rat eine Abweichung festzulegen.

Dieser Beschluss ist als Satzung öffentlich bekanntzumachen.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Wetteren Straße“ (2 Stichwege) in der Kernstadt Brakel und „Osterhäuser Weg“ im Stadtbezirk Gehrden

 

zu beschließen.

 

Die Satzung wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.