Sachverhalt:
Die
Verkehrsleistungen im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit
Linienbussen im „Linienbündel 3 Brakel“ wurden durch den Träger,
Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (NPH) für den Zeitraum von 6 Jahre (von
2014 bis 2020) europaweit ausgeschrieben.
Das
„Linienbündel 3 Brakel“ umfasst alle ÖPNV-Linien der Linienbusverkehre, die in
Brakel beginnen und enden, bzw. tangieren, und zwar für den Linienverlauf und
den Verbindungen von Brakel nach Willebadessen-Peckelsheim, Bad Driburg,
Nieheim, Marienmünster-Vörden, Ottbergen, Borgentreich/Dalhausen, Beverungen
und zurück und des Bürgerbusses Brakel.
Den
Zuschlag erhielt die Bietergemeinschaft Nahverkehr Weser-Egge-Bus GmbH &
Co. KG, Höxter, bestehend aus den Unternehmen Auto-Risse, Höxter, Pollmann-Reisen,
Nieheim und Fritz Reifer, Warburg.
Am
16. Dezember 2013 erteilte die Bezirksregierung Detmold der Bietergemeinschaft
„Nahverkehr Weser-Egge“ die Linienkonzession für die Zeitraum vom 6. Juli 2014
bis 5. Juli 2020.
Seit
dem 6. Juli 2014 (Fahrplanwechsel) führen die BahnBusHochstift GmbH, Paderborn,
und Fa. Ladleif –Weserbergland-Express-, Beverungen, die Linienverkehre auf den
o.g. Streckenverläufen im „Linienbündel 3 Brakel“ nicht mehr durch.
In
Abstimmung mit dem Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter NPH fand am 25. Februar
2014 mit dem neuen Linienbetreiber, der Bietergemeinschaft „Weser-Egge-Bus“,
den örtlichen Schulen und Schulträgern ein Planungsgespräch im Hinblick auf das
Schuljahr 2014/2015 statt.
Herr
Risse, Weser-Egge-Bus GmbH, wird am 28. Oktober 2014 in der Ratssitzung zur
Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV sowie zu Fragen der Ratsmitglieder
Stellung nehmen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
In diesem Fall –zu dieser Thematik- hat es keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen;
Anmerkung:
Schülerbeförderungskosten im Haushalt der Stadt sind für diejenigen Schülerinnen und Schüler veranschlagt, die die Schulen in Trägerschaft der Stadt Brakel besuchen und einen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten nach den Bestimmungen der Schülerfahrtkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SchfKVO NRW) haben.
Die Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter ist die gemeinsame Service-Gesellschaft der Bus- und Schienenunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr in der Region Paderborn/Höxter.
Die Schülerfahrkarten –Schulwegkarten- werden bei der VPH verwaltet und an die bzw. über die Schulträger bzw. Schulen an Schüler/innen mit Kostenerstattungsanspruch ausgegeben. Die Stadt rechnet unmittelbar mit der VPH ab.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird dieses Verfahren praktiziert.
Im Haushalt 2014 wurden für rd. 840 Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Trägerschaft der Stadt Brakel besuchen und einen Beförderungskostenerstattungsanspruch nach der SchfKVO NRW haben, 530.000,00 € veranschlagt.