Betreff
Neufassung einer Bürgerentscheidsatzung
Vorlage
113/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 26 Gemeindeordnung NRW, der Bürgerbegehren und Bürgerentscheid regelt, hat der Innenminister des Landes NRW eine Verordnung zur Durchführung von Bürgerentscheiden (BürgentscheidDVO) erlassen, die am 01.10.2004 in Kraft getreten ist. Hiernach sind die Kommunen gem. § 1 Abs. 1 der v.g. Verordnung gehalten, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch Satzung zu regeln.

 

Die BürgerentscheidDVO gibt nur wenige verbindliche Regelungsinhalte für eine zur erlassene Satzung vor und verweist in wesentlichen Teilen auf das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. § 5 der BürgerentscheidDVO lässt mehrere Varianten der Art der Stimmabgabe zu, so dass seitens des NRW Städte- und Gemeindebundes 2 Mustersatzungen erarbeitet wurden. Die erste Variante der Mustersatzung regelt die Durchführung von Bürgerentscheiden ausschließlich per Briefabstimmung während die zweite Variante sowohl eine Urnen- als auch eine Briefabstimmung zulässt. Bei einer Urnenabstimmung besteht die Möglichkeit alternativ entweder die Abstimmung an einem Tag, wie bei Wahlen bekannt, oder in einem bestimmten Zeitraum über etwa 2 Wochen durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Brakel hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2005 bereits mit dieser Angelegenheit befasst und einstimmig bei 14 Enthaltungen eine entsprechende Satzung beschlossen, die neben der Briefwahl auch eine Urnenwahl in einem Zeitraum zulässt.

 

Bislang musste diese Satzung noch nicht angewandt werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre im Bereich der Wahlen und einer nochmaligen tiefergehenden Betrachtung dieser Thematik lässt sich feststellen, dass eine satzungsgemäße Umsetzung als nicht sinnvoll bezeichnet werden kann.

 

Über den gesamten Abstimmungszeitraum müssen mindestens 3 Personen des Abstimmungsvorstandes anwesend sein. Insgesamt stehen hierfür aber nur max. 8 Personen zur Verfügung (§ 2 Abs. 3 der Satzung).

 

Wie bereits in den damaligen Beratungen dargelegt, ist die am wenigsten aufwändigste und kostengünstigste Variante zur Durchführung eines Bürgerentscheids die ausschließlich per Briefwahl, da hier u.a. keine Stimmbezirke und Wahllokale eingerichtet, keine Wahlhelfer berufen und erheblich weniger Wahlunterlagen erstellt werden müssen. Diese Variante beinhaltet keine Urnenwahl, sondern eine Abstimmung per Briefwahl. Hierzu erhält jeder Abstimmungsberechtigte auf Wunsch seine Abstimmunterlagen zugesandt, die er dann innerhalb einer festzulegenden Frist an die Stadtverwaltung zurücksendet oder dort abgibt bzw. abgeben lässt.

 

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt sich die Durchführung eines Bürgerentscheids ausschließlich per Briefwahl, da hierbei der Organisationsaufwand und damit insbesondere auch der Kostenaufwand im Vergleich zu den übrigen Varianten wesentlich geringer ist. Dem Demokratieprinzip wird bei dieser Variante ebenso wie bei den anderen Varianten entsprochen, da jedem Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit der Stimmabgabe eröffnet wird. Aus den v.g. Gründen empfiehlt sich die Durchführung eines Bürgerentscheids ausschließlich per Briefwahl wie im beiliegenden Satzungsentwurf vorgesehen.


Anlagen:

 

-         Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brakel als Satzung.