Betreff
Soziale Arbeit/Hilfestellung an den städt. Grundschulen im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes (BuT)
Vorlage
112/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Rates am 24.05.2014 erörtert und zur weiteren Beratung in den Fachausschuss verwiesen. Auf den in der Ratssitzung vorgetragenen Sachverhalt zur Angelegenheit wird Bezug genommen.

 

Nach Mitteilung des Kreises Höxter, Abteilung Finanzielle Hilfen, vom 18.06.2014 können zwar keine detaillierten Statistiken zu den Antragszahlen bzw. Ausgaben für die einzelnen Komponenten des BuT auf Ebene der Städte erstellt werden. Jedoch stellen zwischenzeitlich im Kreis Höxter rd. 90% aller Anspruchsberechtigten einen Antrag auf Förderung im Rahmen des BuT. Die kreisweiten Antragszahlen betrugen 2011 insgesamt 5.096, 2012 insgesamt 7.464 und 2013 insgesamt 8.486.

 

Schlussfolgernd bleibt festzuhalten, dass die mit der begrenzten Projektförderung des Bundes verfolgten Ziele im Rahmen des BuT (sog. „aufsuchende Schulsozialarbeit“) weitestgehend erreicht wurden und der Bund hier keine Mittel mehr zur Verfügung stellt bzw. für nötig erachtet.

 

Eine allgemeine soziale Arbeit/Hilfestellung in den städt. Grundschulen wird aber von den Leitungen der städt. Grundschulen, Schulgremien, Schulpflegschaften und Elternschaft gewünscht. U.a. sei der durch das Bundesprojekt angelaufene Beratungsbedarf im Rahmen des BuT für den anspruchsberechtigten Personenkreis aus schulischer Sicht weiterhin in den städt. Grundschulen notwendig.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, keine soziale Arbeit/Hilfestellung in den Grundschulen der Stadt Brakel vorzuhalten.

 

Alternativ:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, mit einem Kooperationspartner die Möglichkeiten einer sozialen Arbeit/Hilfestellung in den Grundschulen der Stadt Brakel auszuloten. In einem Kooperationsvertrag sind die Tätigkeiten und der Arbeitsaufwand festzuschreiben. Für die Umsetzung des Projektes werden jährlich max. 5.400,00 € als freiwilliger Zuschuss an den Kooperationspartner zur Verfügung gestellt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Bereitstellung von jährlich 5.400,00 € als freiwilligen Zuschuss an einen Kooperationspartner für soziale Arbeit/Hilfestellung an den städt. Grundschulen