Sachverhalt:
In dem der Beschlussvorlage Nr. 028/2014-2020 vom 28.07.2014 als Anlage beigefügten Entwurf über die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel hat es leider aus der ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügten Gebührenkalkulation einen Übertragungsfehler bei der Position „Pflege der Rasenfläche“ gegeben.
(2) Für die Anlegung und Pflege der Rasenflächen in
Grabfeldern werden folgende Gebühren erhoben:
Anlegung der Rasenfläche:
a) Reihengrab 30,00
€,
b) Wahlgrab, je Grabstelle 30,00
€,
c) Urnengrab 3,00
€.
Pflege der Rasenfläche:
a) Reihengrab, für 30 Jahre 1.665,00
€,
b) Wahlgrab, je Grabstelle, für 30 Jahre 1.665,00
€,
c) Urnengrab, für 30 Jahre 139,00
€.
§ 4 Abs. 2 muss richtig lauten:
(2) Für die Anlegung und Pflege der Rasenflächen in
Grabfeldern werden folgende Gebühren erhoben:
Anlegung der Rasenfläche:
a) Reihengrab 30,00
€,
b) Wahlgrab, je Grabstelle 30,00
€,
c) Urnengrab 3,00
€.
Pflege der Rasenfläche:
a) Reihengrab, für 30 Jahre 407,00
€,
b) Wahlgrab, je Grabstelle, für 30 Jahre 407,00
€,
c) Urnengrab, für 30 Jahre 34,00
€.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf über die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel als Satzung zu beschließen.