Betreff
Benennung von Erschließungsstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9, "Brunnenallee" in der Kernstadt Brakel
Vorlage
101/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Erschließungsstraßen im Baugebiet, Bebauungsplan Nr. 9 „Brunnenallee“ wurden am 20. November 2007 auf Beschluss Bezirksausschusses Brakel –siehe beigefügten Lageplan-  wie folgt benannt:

 

Ziffer 1 = Rektor-Mikus-Weg

Ziffer 2 = Dr.-Maria-Schmidt-Weg

Ziffer 3 = nicht benannt

Ziffer 4 = Ludwig-von-Hatteisen-Weg

Ziffer 5 = Bischof-Heinrich-Weg

 

An der seinerzeit nicht benannten Erschließungsstraße mit der Ziffer 3 und 7 sind Grundstücke verkauft, so dass die Bebauung hier fortgesetzt wird.

 

Die im beigefügten Lageplan mit ƒ und bezifferten Erschließungsstraßen sind zu benennen. Bei den mit ˆ und  bezifferten Wegen handelt es sich um „Stichwege“ zur Erschließung von sog. „Hinterliegergrundstücken“. Diese sog. „Stichwege“ sind sinnvollerweise der unter Ziffer ƒ zu benennenden Straße zu zuordnen.

 

Von einer Benennung der Erschließungsstraße nach Komponisten, Baum- oder Vogelarten oder Städtenamen (wie linksseitig der Brunnenallee) sollte abgesehen werden. Mögliche Flurnamen oder -bezeichnungen sind bereits vergeben und können nicht mehr in Betracht gezogen werden; keinesfalls sollte eine Zuordnung zur Straße „Brunnenallee“ erfolgen, weil dieses zu Unübersichtlichkeit führt -dies nicht nur für Ortsunkundige-. Es würde letztlich einer klaren Gliederung von Stadt- /Wohngebieten widersprechen.

 

Angeregt wird, die Straßen nach bedeutenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu benennen und auf Personennamen zurückgreifen, die sinnhaft sind.

 

Vom Stadtheimatpfleger, Herrn Jochmaring, wird angeregt, eine Straße „Graf-Dietrich-Weg nach zu benennen. (Begründung und Einzelheiten zu den v.g. Personen siehe Anlage)  Eine weitere Erschließungsstraße, entweder die mit der Ziffer 3 oder die mit der Ziffer 7, wäre dann noch zu benennen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die mit den Nr.: 3 und 7 bezifferten Erschließungsstraße im Baugebiet, Bebauungsplan Nr. 9, „Brunnenallee“, sind zu benennen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Kosten zur Beschaffung der Straßennamensschilder, Bodenhülsen, Rohrpfosten und Montagekosten fallen Höhe von ca. 450,00 € an.