Betreff
Kreisweite Bewerbung EU-Gemeinschaftsprogramm LEADER
Vorlage
100/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beim EU-Gemeinschaftsprogramm LEADER (Liaison entre actions de development de l’économie rurale –  Vernetzung von Maßnahmen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum) handelt es sich um ein Programm speziell für die ländlichen Räume in Europa. Es basiert auf den Grundsätzen der partnerschaftlichen Regionalentwicklung, der bürgerschaftlichen Beteiligung („Bottom-up-Ansatz“) und einer starken Betonung auf Kooperation. LEADER ist somit kein Programm für große Infrastrukturprojekte und Baumaßnahmen, sondern soll gezielt durch Vernetzung von öffentlichen Institutionen mit der Bürgerschaft und den ehrenamtlich Tätigen die Regionalentwicklung innerhalb des LEADER-Fördergebiets unterstützen. In der vergangenen Förderphase 2007 – 2013 hat das Land NRW landesweit 12 Regionen im Programm LEADER gefördert. Bedingt durch eine deutliche Aufstockung der EU- und Landesmittel ist eine Verdoppelung der Anzahl der zu fördernden LEADER-Regionen geplant. Im Jahr 2006 hat sich der Kreis Höxter bereits an dem damaligen Bewerbungsverfahren beteiligt, wurde aber vom Land NRW nicht ausgewählt.

Die EU und das Land NRW werden in der neuen Förderphase für die Jahre 2014 – 2020 rd. 512 Mio Euro an Fördermitteln im EU-Gemeinschaftsprogramm LEADER bereitstellen. Mit diesem Gesamtbudget können ca. 22 – 24 LEADER-Regionen im Land NRW gefördert werden. Um als LEADER-Fördergebiet anerkannt zu werden, ist es erforderlich, sich an einem landesweiten Förderwettbewerb zu beteiligen. Dieser wird nach derzeitiger Kenntnis Ende September gestartet. Bis Ende Januar 2015 muss ein sog. Regionales Entwicklungskonzept (REK) als Bewerbungsunterlage beim Land eingereicht werden. LEADER-Regionen dürfen max. 150.000 Einwohner umfassen. Aufgrund der Bevölkerunsgzahl im Kreis Höxter ist daher beabsichtigt, das gesamte Kreisgebiet in ein Bewerbungskonzept aufzunehmen.

Bei einer Anerkennung fließen in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 insgesamt 3,1 Mio. € an Fördermitteln von EU und Land NRW in den Kreis Höxter. Von Seiten der Kommunen ist ein nationaler Kofinanzierungsanteil von € 350.000,00 aufzubringen. Hinzu kommen noch weitere Eigenanteil für Projekte, Sponsoringeinnahmen und Arbeitseinsatzstunden aus dem Ehrenamt. Seit März d. J. betreut die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH den Bewerbungsprozess. In insgesamt 12 Veranstaltungen (Bürgerbeteiligungen, Informationsveranstaltungen und Arbeitskreissitzungen), verteilt über das gesamte Kreisgebiet, wurde umfangreich über die Konditionen und Anforderungen des Programmes informiert.

 

 

 

 

Mittlerweile wurde ein Zielkonzept mit 5 zentralen Handlungsfeldern erarbeitet sowie eine Projekvorschlagsliste mit rd. 90 Vorhaben von verschiedenen Akteuren zusammengetragen. Insgesamt ist bislang ein hohes Interesse und eine gute Beteiligung bei allen Aktivitäten zum Programm LEADER zu verzeichnen. Die Verteilung der Fördermittel, nach einer Anerkennung des Kreises Höxter als LEADER-Region, erfolgt über einen noch zu gründenden Trägerverein, die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Diese wird mit öffentlichen und privaten Partnern besetzt, wobei der private Bereich (Wirtschafts- und Sozialpartner) der Mitglieder mindestens 51 % ausmachen muss. Der öffentliche Bereich ist somit in der Minderheit. Dies ist eine zentrale und nicht verhandelbare Anforderung des Programms. Weiterhin ist ein Beschluss des Rates bzw. des Kreistages über die Mitarbeiter als öffentlicher Partner in der LAG dem Bewerbungsdokument beizufügen.

Gleiches gilt auch für den Mindestanteil der nationalen Kofinanzierung in Höhe von € 350.000,00. Diese muss auch durch eine entsprechende Beschlusslage bereits zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe beim Land NRW sichergestellt sein. Aus Gründen der Praktikabilität bei der späteren Umsetzung und Planung sowie unter Berücksichtung der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen und der Einwohnerzahl wird vorgeschlagen die nationale Kofinanzierung über die Kreisumlage aufzubringen und diese der LAG in jährlichen Abschlagzahlungen zur Verfügung zu stellen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu den erarbeiteten Inhalten sind im Internet unter www.leader-in-hx.eu abrufbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Brakel unterstützt nachdrücklich die kreisweite Bewerbung um das Programm LEADER auf der Ebene der erarbeiteten Leitidee, der Ziele sowie der Handlungsfelder.

2.    Der Rat der Stadt Brakel tritt der noch zu gründenden Lokalen Aktionsgruppe (LAG) als öffentliches Mitglied bei und entsendet Herrn Bürgermeister Hermann Temme in die Mitgliederversammlung der LAG. Sein Verhinderungsvertreter ist Herr Peter Frischemeier..

3.    Der Rat der Stadt Brakel bittet den Kreistag des Kreises Höxter um Bereitstellung der notwendigen nationalen Kofinanzierung im Rahmen des Kreishaushaltes