Sachverhalt:
Die Gesamtschule Brakel, die bisher in Gebäude des
Städt. Petrus-Legge-Gymnasium Brakel –Gebäude West- untergebracht war, ist zum
Schuljahr 2014/2015 im Schulzentrum Brakel in den Gebäudeteil Mitte umgezogen,
den die Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule bislang nutzte. Die
Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule ist in den Gebäudeteil West ungezogen. Beide
Schulen Städt. Petrus-Legge-Gymnasium und die
Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Brakel nutzen zusammen den Gebäudeteil
West.
Im Rahmen der Verlegung/des Umzugs in den Gebäude
West (Städt. Petrus-Legge-Gymnasium) wurde es erforderlich, den Physikfachraum
im Gebäude des Städt. Petrus-Legge-Gymnasiums, zu erneuern. Der Physikfachraum
mit aufsteigendem Hörsaalgestühl ohne Übungstische für Schüler/innen ist über
30 Jahre alt, entspricht und genügt nicht den Erfordernissen eines modernen
Physikunterrichts.
Die räumlichen und medialen Bedingungen sind so zu
verändern, das ein schüler- und handlungsorientierter, richtliniengemäßer
Fachunterricht für Schüler/innen des Städt. Petrus-Legge-Gymnasium Brakel und
der Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Brakel im Gebäude West erteilt
werden kann. Später wird der Fachraum von der Gesamtschule weiter genutzt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 40.000,00 €
Mittel für diese Maßnahme sind im Haushalt für 2014
nicht eingeplant. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes stellte sich die
Notwendigkeit so deutlich nicht dar und wurde so nicht vorgetragen.
Finanziert werden kann die außerplanmäßige Ausgabe
aus veranschlagten Mittel für die Erneuerung bzw. Umgestaltung der Lehrküche im
Gebäude Mitte mit 25.000,00 €. (Produkt 215000/Ergebniskonto 081100/Finanzkonto
783100). Diese Maßnahme wird in diesem Jahr nicht mehr realisiert, da die
Schule noch kein Ausstattungskonzept erstellt hat. In Abstimmung mit der
Schulleitung der Städtische Gesamtschule und der
Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule sind die Mittel für die Erneuerung des
Physikfachraumes zu verwenden und für die Erneuerung bzw. Umgestaltung der
Lehrküche im Gebäude Mitte Mittel im Haushaltsjahr 2015 zu veranschlagen.
Die Kosten für die Restfinanzierung in Höhe von
15.000,00 € werden aus bzw. durch Einsparung im Budget Unterhaltungsmaßnahmen
im Schulbereich Produkt 111060/524100 gedeckt. Die Realisierung der Maßnahmen ist
für die 43/44 KW/2014 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
außerplanmäßigen Ausgabe sowie der Deckung der Maßnahme –wie oben dargestellt –
wird zugestimmt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die
Maßnahme hat haushaltsrechtliche Auswirkung in Höhe von 40.000,00 € -siehe
oben-.