Betreff
Aufhebungssatzung zur Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 04.04.2011, hier: Teilbereiche Heinefelder Weg
Vorlage
086/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2013, S 133 ff.). Durch diese Änderungen wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a.F. gestrichen und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung für öffentliche und private Abwasserleitungen – SüwVO Abw NRW 2013) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW endgültig beschlossen. Sie ist am 09.11.2013 in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 602 ff.)..

 

Auf Grund der oben genannten Neuregelung kann die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 04.04.2011 in Abstimmung mit der KommunalAgentur NRW aufgehoben werden.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Es wird der als Anlage beigefügte Entwurf der Aufhebungsatzung zur Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 04.04.2011 beschlossen.