Betreff
Abwasserabgabe für die städt. Kläranlagen
Vorlage
123/2007
Art
Bekanntgabe

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.1981 ist für das Einleiten von Abwasser in Gewässer eine Abgabe zu zahlen. Diese belief sich seinerzeit auf 12,00 DM/Schadeinheit (SE). Die Gebühr erhöhte sich bis 1986 auf 40,00 DM/Schadeinheit. Eine Ermäßigung erfolgte um 75 %, wenn der Einleiter die Mindestanforderungen nach § 7 a Abs. 1 Satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes einhält.

 

Ab dem 01.01.1991 erhöhte sich die Abwasserabgabe auf 50,00 DM/Schadeinheit und stieg bis 1997 auf 70,00 DM/Schadeinheit an. Ab 1999 verringerte sich die Ermäßigung von 75 % auf 50 %. Das führte zu einer Verdoppelung der Abwasserabgabe.

 

Gezahlte Abwasserabgabe

1998         ca.    33.450,00 €

1999         ca,    66.900,00 €.

 

Seit 2002 werden für die Kläranlagen Bellersen und Brakel niedrigere Ablauf­werte erklärt. Hierdurch verringerte sich die Abgabe für die Kläranlage Bellersen von 8.748,00 € auf 4.654,00 € und für die Kläranlage Brakel von 49.090,00 € auf 26.438,00 €. Für die Erklärung der niedrigeren Werte sind Untersuchungen einzelner abgaberelevanter Parameter erforderlich. Hierfür sind insgesamt 3.655,68 € jährlich zu entrichten.

 

Ab dem Jahre 2007 wurde die Jahresschmutzwassermenge für die Kläranlage Brakel von 1.267.000 cbm auf 1.062.800 cbm reduziert. Hierdurch verringert sich die gezahlte Abwasserabgabe um ca. 3.700,00 €.

 

Durch die vorgesehene Außerbetriebnahme der Kläranlage Hampenhausen Ende August 2008 und Ableitung des Abwassers zur Kläranlage Brakel wird die gezahlte Abwasserabgabe für die letzten 3 Jahre für die Kläranlagen Brakel und Hampenhausen mit den vorgenommenen Investitionen Transportsammler Hampenhausen – Rheder und Neuordnung Kanalisation Hampenhausen verrechnet. Das bedeutet, dass die Abwasserabgabe in Höhe von ca. 90.000,00 € für die beiden Kläranlagen erstattet bzw. nicht erhoben wird.