Betreff
Antrag der CDU-Ratsfraktion: "Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der B 252, Kreuzung/ Einmündung Nieheimer Straße/ Wirtschaftsweg Annenfeld"
Vorlage
061/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 16. August 2014 ist als Anlage beigefügt.

 

Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der B 252 in Höhe der Einmündung Nieheimer Straße / Wirtschaftsweg Annenfeld hat die Stadt Brakel am 28. Februar 2002 beantragt, nach dem sich dort mehrere Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzen ereignet hatten.

 

Der Straßenbaulastträger, Landesstraßenbauamt Paderborn, jetzt Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift in Meschede, in diesem Fall zugleich auch Verkehrsanordnungsbehörde, lehnte eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h ab, weil die B 252 an den Einmündungen sowohl an der Nieheimer Straße als auch des Wirtschaftsweges Annenfeld in beide Richtungen gut einzusehen ist. In diesem Zusammenhang wurde der westlich der B 252 (in Richtung Nieheim gesehen) und an der Böschung zum Annenfeld hin stehende Bewuchs weiter zurückgenommen, um die Sichtverhältnisse nochmals zu verbessern.

 

Im Mai 2012 ereignete sich an der Kreuzung/ Einmündung ein Unfall; eine Radfahrerin wurde beim Überqueren der B 252 von der Nieheimer Straße in Richtung Annenfeld schwer verletzt. Dieser Unfall war Anlass, die Angelegenheit nochmals aufzugreifen. Am 31. Mai 2012 wurde die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der B 252 nochmals beantragt.

 

Die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW nach dem Ortstermin am 15. August 2012 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung war - wie am 18. Juni 2013 mitgeteilt wurde - im Ergebnis nicht verwertbar. Zugesagt wurde, eine Geschwindigkeitsmessung im v.g. Abschnitt/ Einmündungsbereich der B 252 durchzuführen. Wie am 10. März 2014 der Landesbetrieb mitteilte, könne eine neue Messung erfolgen. An die Erledigung der zugesagten Geschwindigkeitsmessung, um verwertbare Ergebnisse zur Beurteilung der Verkehrssituation auf der B 252/ Einmündung Nieheimer Straße/ Wirtschaftsweg Annenfeld in Brakel zu erhalten, haben die Straßenverkehrsbehörde Höxter und die Stadt Brakel in der Vergangenheit wiederholt erinnert, zuletzt am 21. April 2014 und 15. August 2014.


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag der CDU-Fraktion ist zu entscheiden.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine