Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 31.05.2012 wurde
beim Straßenbaulastträger der Landstraße L 863, dem Landesbetrieb Straßen NRW,
ein Antrag für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der
Stadthallenkreuzung L 863/ K 18/ K 50 gestellt.
Es haben mehrere Gespräche mit dem
Landesbetrieb und dem Kreis Höxter als Straßenbaulastträger stattgefunden mit
dem Zwischenergebnis, dass für beide Straßenbaulastträger derzeit kein
Handlungsbedarf besteht, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt
handelt.
Vom Landesbetrieb Straßen NRW wurde die
Maßnahme im Förderprogramm für den weiteren Bedarf an Landstraßen angemeldet.
Die Chancen, hier zu einer konkreten Förderung zu kommen, ist für die nächsten
Jahre sehr gering. In vorderster Priorität stehen ca. 20 Maßnahmen, von denen
aufgrund des Budgets maximal drei Maßnahmen pro Jahr gefördert werden können.
Wenn die Stadt Brakel in diesem
Kreuzungsbereich eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreichen will,
muss sie hier selber aktiv werden. Mit der Verkehrszählung und der darauf
basierenden Machbarkeitsstudie sowie der Kostenkalkulation hat die Stadt Brakel
schon wesentliche Schritte unternommen.
Hinsichtlich einer Finanzierung haben mehrere
Gespräche mit den Straßenbaulastträgern und der Bezirksregierung als möglichen
Fördergeber stattgefunden.
Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass
eine Aufnahme in das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ des GVFG unter
bestimmten Bedingungen möglich sei. Hierfür sind Vereinbarungen mit den
Straßenbaulastträgern auch hinsichtlich einer Kostenbeteiligung notwendig. Für
die Variante 2a, die von der Bezirksregierung favorisiert wird, wurde eine
Kostenermittlung erstellt und Gespräche mit beiden Straßenbaulastträgern
hinsichtlich einer Kostenbeteiligung geführt.
Folgendes bleibt hier festzuhalten:
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung des
Landesbetriebes hat das Büro Turk eine Flächenermittlung durchgeführt.
Die derzeitige asphaltierte Fläche beträgt
rd. 2.350 m². Die Beteiligung des Landesbetriebes würde bei einer fiktiven
Instandsetzung von 30 € je m² Asphaltfläche einen Betrag von rd. 70.000 €
ausmachen. Dieser Betrag ist vom Landesbetrieb zugesagt worden. Eine
entsprechende Vereinbarung ist noch zu schließen.
Die Kostenermittlung geht von Gesamtkosten
von 534.000 € aus. Nach dem GVFG ist bei der v.g. Beteiligung des
Landesbetriebes eine Förderung des Landes in Höhe von 251.000 € möglich. Es
verbleibt ein Eigenanteil für die Stadt Brakel in Höhe von 213.000 €. An diesem
Betrag würde sich der Kreis Höxter im Rahmen der Schulwegsicherung mit einem
Betrag von 20.000 € beteiligen.
Im Rahmen der Gespräche mit den
Baulastträgern ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem
Knotenpunkt nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt. Mit der Ampelsteuerung
ist der Knotenpunkt für alle Verkehrsteilnehmer sehr sicher, wobei eingeräumt
wurde, dass die Verkehrsführung des Rad- und Fußgängerverkehrs vom Hembser Berg
noch verbessert werden könnte. Es wurde zu bedenken gegeben, dass mit der Anlage
eines Kreisverkehrs der bessere Verkehrsfluss zu Lasten der Sicherheit der
Fußgänger erreicht wird.
Hinsichtlich einer Förderung hat die
Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nur im
Programm 2014 eine Förderung in Aussicht gestellt werden könnte. Zur
Fristwahrung hat die Verwaltung einen vorläufigen Förderantrag gestellt.
Anlagen:
Variante 2a
Beschlussvorschlag:
Es bleibt zu beschließen, ob an der Planung
zur Anlage eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt der L 863 mit derK 18 und der K
50, der sog. Stadthallenkreuzung, festgehalten und ein entsprechender
Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden soll.