Betreff
Stadterneuerungsprogramm 2015, Beschluss zur Antragstellung
Vorlage
055/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Bereich „Historischer Stadtkern“ besteht seit dem Jahr 2010 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Hierin enthalten sind u. a. Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW bilden.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2014 sind bereits im Vorjahr verschiedene Einzelmaßnahmen beantragt worden. Die Mittelbereitstellung hierfür wird durch die Bezirksregierung in Kürze geregelt und die noch ausstehende Bewilligung voraussichtlich im kommenden Monat erwartet.

 

Entsprechend dem Maßnahmenplan des ISEK werden für das Jahr 2015 bei einer eingeplanten Förderung von 60 % folgende Einzelmaßnahmen beantragt:

 

Bezeichnung:                                                  zwf. Ausgaben        Zuwendung

Energetische Sanierung und barrierefreier      1.710.000 €         1.026.000 €

Umbau der Gebäude Haus Gaentzsch und

Alte Waage

 

Profilierung und Standortaufwertung                  67.000 €             40.200 €

(Fassadenprogramm)

 

Gesamtausgaben:                                      1.777.000 €         1.066.200 €

                                                                =======         =======

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, für die nachstehend genannten und im ISEK vorgesehenen Einzelmaßnahmen folgende Beträge im Haushaltsjahr 2015 bereitzuhalten:

 

Bezeichnung:                                                  zwf. Ausgaben        Zuwendung

Energetische Sanierung und barrierefreier      1.710.000 €         1.026.000 €

Umbau der Gebäude Haus Gaentzsch und

Alte Waage

 

Profilierung und Standortaufwertung                  67.000 €             40.200 €

(Fassadenprogramm)

 

Gesamtausgaben:                                      1.777.000 €         1.066.200 €

                                                                =======         =======


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % für das Haushaltsjahr 2015 bereitgehalten.