Sachverhalt:
Auf
die Beschlussvorlage Nr. 681/2009-2014 vom 02. Mai 2014 und auf den
Ratsbeschluss vom 20. Mai 2014 wird Bezug genommen (siehe Anlage 1):
Das
Ergebnis bzw. die Auswertungen der durch den Kreis Höxter in der Zeit vom
19.05. bis 23.5.2014 und der durch die Stadt Brakel in der Zeit vom 23.05. bis
05.06.2014 in Schmechten durchgeführten Verkehrsmengen- und
Geschwindigkeitsmessungen sind als Anlage 2 beigefügt.
Gemäß
Ratsbeschluss vom 20. Mai 2014 ist, nach dem die aktuellen Zahlen vorliegen,
erneut über den Antrag der UWG/CWG Ratsfraktion vom 22.04.2014 zu beraten und
zu entscheiden.
Auf Grund des Verkehrsaufkommens und der gemessenen
Geschwindigkeiten können keine negativen Einflüsse auf die Verkehrssicherheit
auf der K 19 (Waldeyerweg) auf Anwohner und Umfeld hergeleitet werden. Bei der
Straße Waldeyerweg handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt von denen es
sicherlich eine Vielzahl vergleichbarer Art hinsichtlich Ausbauart und
Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet gibt.
Die Bedenken der Anwohner werden nicht verkannt. In
Auswertung des Messergebnisses (ermitteltes Verkehrsaufkommen und die
gemessenen Geschwindigkeiten) wird ordnungsbehördlich für etwaige
verkehrslenkende und/oder weitere (straßenbauliche) verkehrseinschränkende
Maßnahmen (z.B. Anlegung eines Fußgängerüberweges –Zebrastreifen-) kein
konkreter Handlungsbedarf gesehen.
Die Anlegung und Unterhaltung des Fußgängerüberweges
–Zebrastreifen- im Waldeyerweg -K 19 Ortsdurchfahrt in Schmechten- fällt nicht
in die Zuständigkeit der Stadt Brakel; die Stadt Brakel ist nicht
Straßenbaulastträger der K 19.
Anlagen:
Antrag der UWG/CWG-Ratsfraktion vom 22.04.2014
Auswertung der Verkehrsmengen und Geschwindigkeitsmessergebnisse
Beschlussvorschlag:
Über
den Antrag der UWG/CWG-Fraktion ist unter Berücksichtigung und nach Auswertung
der aktuellen Verkehrsmengen- und Geschwindigkeitsmessungen erneut zu beraten
und zu entscheiden.
Wird
nach erneuter Beratung dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattgegeben und ist die
Anlegung eines Fußgängerüberweges (eines Zebrastreifen) Aufgrund der
Verkehrsmengen und des Geschwindigkeitsprofils zwingend notwendig, ist die
Angelegenheit mit einer Beschlussempfehlung in den Rat der Stadt Brakel zu
überweisen.
Beschließt
der Rat, dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattzugeben, einen Fußgängerüberweg
anzulegen und die Kosten zu übernehmen, ist der Ratsbeschluss vom 20. Mai 2014,
mit dem eine Kostenübernahme bei Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der K 19
in Schmechten abgelehnt wurde, aufzuheben.
Gleichzeitig
ist zu beschließen, die Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Wird
dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattgegeben, fallen Kosten in Höhe von ca.
8.000,00 bis 10.000,00 Euro an. (Anlegung
eines normgerechten Fußgängerüberweges mit Absenkung der Hochborde und des
Gehweges, Installierung einer DIN-gerechten Straßenbeleuchtung für
Fußgängerüberwege, Markierungsarbeiten im Querungsbereich sowie Beschaffung von
Verkehrszeichen)