Betreff
Antrag der UWG/CWG-Ratsfraktion auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die K 19 im Ortsteil Schmechten und Kostenübernahme durch die Stadt Brakel -Erneute Beratung-
Vorlage
051/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Auf die Beschlussvorlage Nr. 681/2009-2014 vom 02. Mai 2014 und auf den Ratsbeschluss vom 20. Mai 2014 wird Bezug genommen (siehe Anlage 1):

 

Das Ergebnis bzw. die Auswertungen der durch den Kreis Höxter in der Zeit vom 19.05. bis 23.5.2014 und der durch die Stadt Brakel in der Zeit vom 23.05. bis 05.06.2014 in Schmechten durchgeführten Verkehrsmengen- und Geschwindigkeitsmessungen sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 20. Mai 2014 ist, nach dem die aktuellen Zahlen vorliegen, erneut über den Antrag der UWG/CWG Ratsfraktion vom 22.04.2014 zu beraten und zu entscheiden.

 

Auf Grund des Verkehrsaufkommens und der gemessenen Geschwindigkeiten können keine negativen Einflüsse auf die Verkehrssicherheit auf der K 19 (Waldeyerweg) auf Anwohner und Umfeld hergeleitet werden. Bei der Straße Waldeyerweg handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt von denen es sicherlich eine Vielzahl vergleichbarer Art hinsichtlich Ausbauart und Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet gibt.

 

Die Bedenken der Anwohner werden nicht verkannt. In Auswertung des Messergebnisses (ermitteltes Verkehrsaufkommen und die gemessenen Geschwindigkeiten) wird ordnungsbehördlich für etwaige verkehrslenkende und/oder weitere (straßenbauliche) verkehrseinschränkende Maßnahmen (z.B. Anlegung eines Fußgängerüberweges –Zebrastreifen-) kein konkreter Handlungsbedarf gesehen.

 

Die Anlegung und Unterhaltung des Fußgängerüberweges –Zebrastreifen- im Waldeyerweg -K 19 Ortsdurchfahrt in Schmechten- fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Brakel; die Stadt Brakel ist nicht Straßenbaulastträger der K 19.

 


Anlagen:

 

Antrag der UWG/CWG-Ratsfraktion vom 22.04.2014

Auswertung der Verkehrsmengen und Geschwindigkeitsmessergebnisse


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag der UWG/CWG-Fraktion ist unter Berücksichtigung und nach Auswertung der aktuellen Verkehrsmengen- und Geschwindigkeitsmessungen erneut zu beraten und zu entscheiden.

 

Wird nach erneuter Beratung dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattgegeben und ist die Anlegung eines Fußgängerüberweges (eines Zebrastreifen) Aufgrund der Verkehrsmengen und des Geschwindigkeitsprofils zwingend notwendig, ist die Angelegenheit mit einer Beschlussempfehlung in den Rat der Stadt Brakel zu überweisen.

 

Beschließt der Rat, dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattzugeben, einen Fußgängerüberweg anzulegen und die Kosten zu übernehmen, ist der Ratsbeschluss vom 20. Mai 2014, mit dem eine Kostenübernahme bei Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der K 19 in Schmechten abgelehnt wurde, aufzuheben.

 

Gleichzeitig ist zu beschließen, die Mittel im Haushalt bereitzustellen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Wird dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattgegeben, fallen Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 bis 10.000,00 Euro an. (Anlegung eines normgerechten Fußgängerüberweges mit Absenkung der Hochborde und des Gehweges, Installierung einer DIN-gerechten Straßenbeleuchtung für Fußgängerüberwege, Markierungsarbeiten im Querungsbereich sowie Beschaffung von Verkehrszeichen)