Betreff
Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Brakel
Vorlage
031/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2013, S 133 ff.). Durch diese Änderungen wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a.F. gestrichen und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung für öffentliche und private Abwasserleitungen – SüwVO Abw NRW 2013) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW endgültig beschlossen. Sie ist am 09.11.2013 in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 602 ff.)..

 

Da sie auch formale Auswirkungen auf die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Brakel hat, muss diese nun angepasst werden.

 

Umgesetzt wird hier die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, Stand 29.11.2013, die mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW abgestimmt worden ist.

 

Änderungen im Vergleich zur vorherigen Satzung sind unterstrichen und kursiv gekennzeichnet worden.

 


Anlagen:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Es wird der als Anlage beigefügte Entwurf der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Brakel beschlossen. Gestrichen wird § 9 Abs. 6, Satz 3 und § 13 Abs. 1 Buchstabe j) (Vorlagepflicht für Prüfbescheinigung).