Sachverhalt:
Die oben genannten Erschließungsanlagen (-abschnitte) in der Stadt Brakel wurden durch die Stadt Brakel erstmalig entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung ausgebaut.
Nach § 8 Abs. 1 Ziffer b) der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel sind Straßen u.a. nur dann endgültig hergestellt, wenn diese beidseitige Gehwege aufweisen.
Da
die genannten Erschließungsanlagen teilweise nur mit einem einseitigen Gehweg
bzw. ohne Gehweg ausgebaut wurden, ist es zur rechtssicheren Abrechnung der
Beitragsmaßnahmen notwendig eine entsprechende Abweichungssatzung von den
Herstellungsmerkmalen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
der Stadt Brakel vom 17.12.1987 zu beschließen.
Anlagen:
Satzung vom
über die
Festlegung der Merkmale
der endgültigen
Herstellung der
Erschließungsanlagen
(-abschnitte)
"Am
Hembser Berg", "Heilige Seele" und "Zum
Königshof" in der Gemarkung Brakel, "Am Hang" in der
Gemarkung Hembsen und "Am Hohlweg" in der Gemarkung Riesel im
Bereich der Stadt Brakel
Aufgrund
des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 27.09.2004 (BGBl. I
2004 S. 2414) in der zur Zeit gültigen
Fassung und § 7 i.V.m. § 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 ff/SGV.
NW.2023) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel in
seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Merkmale der endgültigen Herstellung
Die Erschließungsanlagen (–abschnitte)
a. "Am Hembser Berg"
b. "Heilige Seele" und
c. "Zum Königshof" in der Gemarkung Brakel,
d. "Am Hang" in der Gemarkung Hembsen und
e. "Am Hohlweg" in der Gemarkung Riesel
gelten abweichend von dem in § 8
Abs. 1 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 17.12.1987 festgelegten Merkmal "beidseitige
Gehwege" mit folgenden Merkmalen als
endgültig hergestellt:
a.
Die Erschließungsanlage "Am
Hembser Berg" im Abschnitt
"Wendehammer Ostheimer Str." bis Einmündung "Sonnenbrink/Zur
Krüne" in der Gemarkung Brakel gilt
- im
Bereich des Hauptzuges der
Erschließungsanlage mit einem
-
an der südlichen Straßenseite befindlichen Gehweg,
- an der nördlichen Straßenseite im Bereich des Flurstückes 569
(Eckgrundstück "Am Hembser Berg 9/Zur Krüne") ab Einmündung "Zur
Krüne" in westlicher Richtung auf einer Länge von 25 m befindlichen Gehweg
und
· im Bereich des nordöstlich abzweigenden Stichweges (Flurstück 768 u. 769) ohne Gehweg
als endgültig hergestellt (sh. nachstehenden Lageplan).
b. Die
Erschließungsanlage "Heilige Seele" in der Gemarkung Brakel gilt
· im Bereich ab Einmündung "Hahnenhof bis in Höhe des in südlicher Richtung abzweigenden Stichweges (Flurstück 469) mit einem an der südlichen Straßenseite befindlichen Gehweg und
·
im Bereich des in südlicher Richtung
abzweigenden Stichweges (Flurstück 469) ohne Gehweg
als endgültig hergestellt (sh. nachstehenden Lageplan).
c. Die Erschließungsanlage "Zum
Königshof" in der Gemarkung Brakel gilt
·
mit einem an der östlichen Straßenseite
befindlichen Gehweg und
·
mit einem an der westlichen Straßenseite im
südlichen Teilbereich des Flurstückes 354 u. vor dem Flurstück 248 in einer
Gesamtlänge von ca. 35 m (einschl. Wendehammer) befindlichen Gehweg
als endgültig hergestellt (sh.
nachstehenden Lageplan).
(siehe nachstehenden Lageplan).
d. Die
Erschließungsanlage "Am Hang" in der Gemarkung Hembsen gilt
an der
nördlichen Straßenseite im Bereich des Flurstückes 385 (Eckgrundstück
Fatimastr. 30/Am Hang) ohne Gehweg
als endgültig hergestellt (sh. nachstehenden Lageplan).
e. Die
Erschließungsanlage "Am Hohlweg" in der Gemarkung Riesel gilt
· im Bereich des Hauptzuges der Erschließungsanlage mit einem ab Einmündungsbereich zur "Rieseler Str." zunächst an der westlichen und aufgrund des gebogenen Straßenverlaufes anschließend an der nördlichen Straßenseite bis zum Wendehammer befindlichen Gehweg und
·
im Bereich der abzweigenden 4 Stichwege
(Sackgassen) ohne Gehweg
als endgültig hergestellt (sh. nachstehenden Lageplan).
§ 2
Inkrafttreten
Die
Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte