Betreff
Einziehung eines Wegeteilstückes und die damit verbundene 6. Änderung des Rezesses der Separationsinteressenten von Erkeln
Vorlage
024/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Gemarkung Erkeln soll ein Teilstück des Separationsinteressentenweges „Kapellenweg“ eingezogen werden. Diese Fläche soll als Teil des Separationsinteressentenweges gelöscht und anschließend veräußert werden

 

Die Teilfläche liegt in der Gemarkung Erkeln, Flur 9, Flurstück 217, in Größe von 29 qm. Eigentümer sind die Separationsinteressenten von Erkeln. Die Wegefläche ist nach Rückfrage beim Katasteramt des Kreises Höxter eingetragen im Rezess als Anlage zu § 10 (Wege und Gräben) unter der lfd. Nummer 38 mit der Bezeichnung „Communikationsweg nach Rheder und zum Turnplatz“.

 

Um das Rechtsgeschäft auch wirksam zum Abschluss zu bringen, ist eine Änderung des Rezesses von Erkeln erforderlich.

 

Gem. § 3 des Gesetzes über die im Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09. April 1956 hat der Rezess die Wirkung einer Gemeindesatzung, so dass Änderungen und Ergänzungen nur in Form einer Satzung erfolgen können.

Die 6. Änderung des Rezesses von Erkeln wird notwendig.

 

Der Bezirksausschuss Erkeln hat sich in seiner letzten Sitzung für die Einziehung und die damit verbundene Rezessänderung ausgesprochen.


Anlagen:

 

-         6. Nachtragssatzung zum Rezess in der Separationssache von Erkeln

-         Katasterauszug


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass die Wegeteilfläche in der Gemarkung Erkeln, Flur 9, Flurstück 217 (29 qm) eingezogen und anschließend veräußert wird. Die erforderliche 6. Änderung des Rezesses von Erkeln wird ebenfalls befürwortet. Die beiliegende Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.