Aufgrund
der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 sind für die nachfolgenden Organe der
juristischen Personen und Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel
durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.
1. Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
Laut Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
sind Organe der Gesellschaft:
ð Gesellschafterversammlung
ð Aufsichtrat
ð Beiräte: - Strukturpolitischer Beirat
- Beirat für Tourismus.
a) Gesellschafterversammlung
Die Städte des Kreises Höxter haben in der Gesellschafterversammlung jeweils 1 Stimme. Der Vertreter der
jeweiligen Stadt muss ein Mitglied der Vertretungskörperschaft (Rat) oder ein
Bediensteter des Gesellschafters sein. Demnach hat die Stadt Brakel für die
Gesellschafterversammlung einen
Vertreter und einen
Verhinderungsvertreter zu bestellen. Am
17.12.2009 hatte der Rat der Stadt Brakel beschlossen, dass der Vorsitzende des
Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderungsausschusses als Vertreter in die
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung bestellt
werden soll und der stellv. Vorsitzende des Ausschusses als Verhinderungsvertreter
benannt wird.
Die Bestellung
erfolgt durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.
b) Aufsichtsrat
Entsprechend
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sind alle Städte des Kreises Höxter
im Aufsichtsrat vertreten. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung
auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder
ist gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages nicht möglich. Als jeweilige Vertreter
der Städte im Aufsichtsrat sind entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung die jeweiligen
Hauptverwaltungsbeamten zu benennen.
c) Strukturpolitischer
Beirat
Die Mitglieder der Beiräte werden vom Aufsichtsrat für die Dauer der
Wahlzeit des Kreistages des Kreises Höxter berufen. Dem Strukturpolitischen
Beirat gehören u.a. jeweils 1 Vertreter
der Städte des Kreises Höxter an.
Demnach ist durch den Rat 1 Vertreter für den Strukturpolitischen
Beirat zu benennen.
d) Beirat für Tourismus
Für den Beirat für Tourismus hat der Rat der Stadt Brakel 1 Vertreter zu benennen, der durch den
Aufsichtsrat dann in den Beirat bestellt wird.
2. Volkshochschul-Zweckverband
Entsprechend der Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad
Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim entsendet die Stadt Brakel 3 Mitglieder in die Verbandsversammlung.
Die Vertreter müssen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Rat) oder
Bedienstete des Verbandsmitgliedes sein.
Sofern zwei oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm
vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern
gehören.
Die Bestellung des
Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die
Bestellung der 2 weiteren Ratsmitglieder
erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl.
3. Kulturring Brakel e.V.
Entsprechend § 9 der Satzung des Kulturringes Brakel wird dem Vorstand
zur Unterstützung ein Beirat beigeordnet, der aus bis zu 6 Mitgliedern bestehen
kann. Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister der Stadt Brakel sowie 2 vom Rat entsandten
Vertretern/innen.
Da der Bürgermeister bereits kraft Satzung Mitglied des Beirates ist,
bedarf es einer Bestellung von 2
Mitgliedern des Rates. Die Bestellung der Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen
erfolgt nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang.
4. Sparkasse Höxter
Gem. § 4
Abs. 6 der Sparkassensatzung haben die Vertretungen der Städte Brakel und
Steinheim das Recht, je zwei Personen für die Wahl als Mitglied des
Verwaltungsrates vorzuschlagen. Über die zwei zu bestellenden Vertreter/innen
im Rahmen des Vorschlagrechtes ist nach entsprechenden Vorschlägen der
Fraktionen nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu beschließen. In NRW regelt § 12 des
Sparkassengesetzes (SpkG) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates. Als
Mitglieder und Stellvertreter sollen nur solche Personen gewählt werden, die
die erforderliche Sachkunde besitzen, d.h. die fachliche Eignung zum
Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen einer
Sparkasse vorweisen. Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sind die
grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten (§19
Abs. 3 SpkG).
5. Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Die Stadt Brakel ist Mitglied des Städte- u. Gemeindebundes NRW, der
als Verband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Funktion hat, die
gemeinsamen Belange der Mitglieder zu vertreten und die Verwaltungen zu beraten
und zu betreuen.
Entsprechend der Satzung des Städte- u. Gemeindebundes NRW ist die
Stadt Brakel berechtigt, aufgrund der Einwohnerzahl 4 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Wenn 2 oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu
den zu entsendenden Vertretern gehören.
Die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch
Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung der 3 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. §
50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang.
6. Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter
Gem. § 10 der Zweckverbandssatzung des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter
(nph) entsendet die Stadt Brakel eine/n
Vertreter/in und eine/n Verhinderungsvertreter/in in den Beirat, der zur
Beratung der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstehers gebildet wurde.
Die Bestellung erfolgt gem. § 113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW.
7. Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NRW
Vorsitzender der Einigungsstelle ist der jeweilige
Direktor des Amtsgerichtes Brakel. Neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters sowie dem Abteilungsleiter der Abteilung
Organisation müssen noch 3 zusätzliche
Ratsmitglieder benannt werden. die im öffentlichen Dienst tätig sein
sollten.
Aus praktischen Erwägungen, insbesondere um eine
zeitnahe Sitzung der Einigungsstelle zu ermöglichen, sollte für die Beisitzer
eine Reihenfolge festgelegt werden.
8. Westfalen Weser Energie GmbH
& Co. KG
Nach dem Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH &
Co. KG am 24.06.2013 sind nunmehr Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu
benennen.
Der Rat der Stadt Brakel fasste am 23.05.2013 mehrheitlich
den Beschluss, dass Herr Bürgermeister
Hermann Temme zum kommunalen Vertreter der Stadt Brakel in die
Gesellschafterversammlung und die Kommanditistenversammlung der Westfalen Weser
Energie GmbH & Co. KG bestellt wird. Als erster Verhinderungsvertreter wurde der allgemeine Vertreter benannt.
Weiterhin ist noch ein zweiter Verhinderungsvertreter für die
Gesellschafter- und die Kommanditistenversammlung der laufenden
Kommunalwahlperiode zu benennen.
Die Bestellung erfolgt gem. §
113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss.
9. Projektentwicklungsgesellschaft
Windenergie Kreis Höxter mbH
Für die Gesellschaftsversammlung sieht der
Gesellschaftsvertrag die Entsendung von drei
Vertretern je Gesellschafter vor, wobei der § 113 Abs. 2 GO NRW Anwendung
findet und ein vom Rat bestellter Vertreter die Stadt in dem vorgenannten
Gremium vertritt. Da der Bürgermeister
bei mehreren Vertretern automatisch dazugehörig ist, sollte der Vorsitzende des zuständigen
Betriebsausschusses, der Gesellschafterversammlung angehören. Da der
Gesellschaftervertrag weiter vorsieht, auch die Geschäftsführer bzw.
Betriebsleiter der o.a. Gesellschafter zu entsenden, sollte der Kaufmännische Leiter der städt.
Eigenbetriebe ebenfalls vertreten sein.
Beschlussvorschlag:
1. Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
a) Gesellschafterversammlung
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in
und Verhinderungsvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
Verhinderungsvertreter: Ratsfrau/-herrn
b) Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt Brakel beschließt in Ausübung des
Vorschlagsrechtes der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter den
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Brakel als Mitglied im Aufsichtsrat
entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen.
c) Strukturpolitischer Beirat
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in
den Strukturpolitischen Beirat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu
bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
d) Beirat für Tourismus
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in
den Beirat für Tourismus der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
2.
Volkshochschul-Zweckverband
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113 Abs.
2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW:
Bürgermeister Hermann Temme
in die
Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad
Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim zu bestellen. Verhinderungsvertreter wird der
Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.
Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. §
50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
folgende 2 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die Verbandsversammlung des
VHS-Zweckverbandes
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
3. Kulturring Brakel
e.V.
Der Rat der Stadt Brakel wählt
gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter/innen und
Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des Kulturringes Brakel e.V.:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
4. Sparkasse Höxter
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt gem. § 15 KgemarbG NRW i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW folgende zwei
Vertreter/innen der Stadt Brakel für die Wahl in den Verwaltungsrat des
Sparkassenzweckverbandes vorzuschlagen:
1.)
2.)
5. Städte- u.
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
a) Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend
§ 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO
NRW
Bürgermeister
Hermann Temme
in
die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NW zu
bestellen. Als Verhinderungsvertreter
wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters
bestimmt.
b) Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs.
2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang folgende 3 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die
Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NRW:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
6. Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in
und Verhinderungsvertreter/in in den Beirat des Nahverkehrsverbundes
Paderborn/Höxter zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
Verhinderungsvertreter: Ratsfrau/-herrn
7. Einigungsstelle
gem. § 67 LPVG NRW
Der Rat der Stadt Brakel
fasst folgenden Beschluss:
Als Vertreter der
Arbeitgeberseite werden neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters und dem Leiter der Abteilung Organisation vom Rat der Stadt
Brakel für die neue Wahlperiode folgende Ratsmitglieder benannt:
Beisitzer der Arbeitgeberseite:
1. Bürgermeister,
2. Allgemeiner
Vertreter des Bürgermeisters,
3. Leiter der
Abteilung Organisation,
4.
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5.
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6.
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8. Regionalbeirat Westfalen
Weser Energie
Der Rat der Stadt
Brakel beschließt, dass Herr Bürgermeister Hermann Temme zum kommunalen
Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung und der
Kommanditisten-Versammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
bestellt wird.
Der Rat der Stadt Brakel
bestellt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW für die laufende
Kommunalwahlperiode
Herrn/Frau
________________________ als 1. Verhinderungsvertreter/in
und
Herrn/Frau
________________________ als 2. Verhinderungsvertreter/in
der Stadt Brakel in die
Gesellschafterversammlung und die Kommanditisten-Versammlung der Westfalen
Weser Energie GmbH & Co. KG.
9. Projektentwicklungsgesellschaft
Windenergie Kreis Höxter mbH
Der Rat der Stadt Brakel beschließt wie folgt:
In die Gesellschafterversammlung der
Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH werden folgende
Vertreter entsandt:
1. _____________________________
2. _____________________________
3. _____________________________