Sachverhalt:
Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden
die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in feierlicher Form wird vollzogen,
indem sich die Ratsmitglieder von ihren Plätzen erheben und der Bürgermeister
die folgende Verpflichtung vorspricht, die von den Ratsmitgliedern wiederholt
wird:
"Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Brakel erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe."
Die Verpflichtung kann auch ohne die Worte „So wahr
mir Gott helfe“ geleistet werden.