Betreff
Wahl des Rates der Stadt Brakel - Verkündung des Wahlergebnisses
Vorlage
692/2009-2014
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Nach
Maßgabe der Ziff. VII der anzufertigenden Niederschrift über die Sitzung des
Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Rates der
Stadt Brakel (Anlage 26 a zu § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO) hat der Wahlleiter das
vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis durch Vorlesen der Verhandlungsniederschrift
in der Sitzung zu verkünden, bevor die Niederschrift vom Wahlleiter, den
Beisitzern und Beisitzerinnen sowie vom Schriftführer genehmigt und unterschrieben
wird.
Der Wahlleiter hat das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Brakel nachfolgend gemäß § 63 Abs. 1 KWahlO im Amtsblatt der Stadt Brakel öffentlich bekanntzugeben.