Betreff
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel - Verkündung des Wahlergebnisses
Vorlage
690/2009-2014
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Nach
Maßgabe der Ziff. VI der anzufertigenden Niederschrift über die Sitzung des
Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl
(Anlage 26 c zu § 75 d i.V.m. § 61 Abs. 6 Satz 1 KWahlO) hat der Wahlleiter das
vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis durch Vorlesen der Verhandlungsniederschrift
in der Sitzung zu verkünden, bevor die Niederschrift vom Wahlleiter, den
Beisitzern und Beisitzerinnen sowie vom Schriftführer genehmigt und
unterschrieben wird.
Der Wahlleiter hat das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Bürgermeisterwahl nachfolgend gemäß § 63 Abs. 1 KWahlO im Amtsblatt der Stadt Brakel öffentlich bekanntzugeben.