Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel
Vorlage
116/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Brakel vom 05.07.2005 wurde die zur Zeit gültige Fassung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 zuletzt geändert. Aufgrund des Beschlusses des Rates zur Aufwandsentschädigung ist es notwendig, die Hauptsatzung durch die nachfolgend vorgeschlagene Änderung anzupassen.

 

Aufwandentschädigung

 

§ 10 Abs. 1 und 2 regeln unter anderem, dass die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird auf die Anzahl der Ratssitzungen beschränkt ist.

 

Der Rat der Stadt Brakel hat am 19.06.2007 mehrheitlich beschlossen, diese um zwei weitere Sitzungen zu erhöhen.

 

Die dargestellte Änderung ist in dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptssatzung enthalten. Die Hauptsatzung einschließlich der vorgeschlagenen Änderung entspricht damit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und dem Beschluss des Rates vom 19.06.2007.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –3. Änderung- als Satzung.