Sachverhalt:
Im Zuge der Vorüberlegungen
zur Straßenausbauplanung „Sepkerweg“ ist aufgefallen, dass dieser nicht
katastergerecht verläuft, also ein Teil über privatem Grund und Boden. Bei
einer aufwendigen Korrektur ist es geboten, gleichzeitig einen Wendehammer im
hinteren Bereich des Weges, der nicht durchläuft (bisher muss dort rangiert
werden, um aus dem Gebiet herauszufahren), anzulegen, um die dort fehlende
Wendemöglichkeit zu schaffen. Hierbei ist in Betracht gezogen worden,
Teilflächen um den Wendehammer herum planerisch bebaubar zu machen und dort
eine homogene, ergänzende Ausgestaltung der Wohnbebauung anzubieten, was
städtebauliche ideal wäre. Gleichzeitig müssten Wohnbauflächen im
Überschwemmungsgebiet entfallen sowie die spätere Ausbauform des „Sepkerweg“
einfließen. Der zukünftige Geltungsbereich der Planänderung fällt daher relativ
großflächig aus.
Die Verwaltung schlägt vor,
den alten „Durchführungsplan“ Nr. 1 „Vitusstraße/ Sepkerweg“ in der Kernstadt
Brakel entsprechend zu ändern. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist dazu
nicht erforderlich.
Übersicht:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der planungsrechtlichen Sicherung von Teilflächen bzgl. Wohnbebauung sowie der späteren Ausbauform des „Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel zu und beschließt eine entsprechende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitusstraße/ Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel.