Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Vitusstraße/ Sepkerweg" in der Kernstadt Brakel, Änderungsbeschluss
Vorlage
114/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Vorüberlegungen zur Straßenausbauplanung „Sepkerweg“ ist aufgefallen, dass dieser nicht katastergerecht verläuft, also ein Teil über privatem Grund und Boden. Bei einer aufwendigen Korrektur ist es geboten, gleichzeitig einen Wendehammer im hinteren Bereich des Weges, der nicht durchläuft (bisher muss dort rangiert werden, um aus dem Gebiet herauszufahren), anzulegen, um die dort fehlende Wendemöglichkeit zu schaffen. Hierbei ist in Betracht gezogen worden, Teilflächen um den Wendehammer herum planerisch bebaubar zu machen und dort eine homogene, ergänzende Ausgestaltung der Wohnbebauung anzubieten, was städtebauliche ideal wäre. Gleichzeitig müssten Wohnbauflächen im Überschwemmungsgebiet entfallen sowie die spätere Ausbauform des „Sepkerweg“ einfließen. Der zukünftige Geltungsbereich der Planänderung fällt daher relativ großflächig aus.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den alten „Durchführungsplan“ Nr. 1 „Vitusstraße/ Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel entsprechend zu ändern. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist dazu nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der planungsrechtlichen Sicherung von Teilflächen bzgl. Wohnbebauung sowie der späteren Ausbauform des „Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel zu und beschließt eine entsprechende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitusstraße/ Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel.