Sachverhalt:
Im Rahmen der Prüfungstätigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses ist aus dem Ausschuss heraus einstimmig die Notwendigkeit gesehen worden, die Hauptsatzung zu ändern.
Bezüglich des § 11 „Genehmigung von Rechtsgeschäften“ wird eine Anzeigepflicht von nicht genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit dem Bürgermeister und dem Allgemeinen Vertreter als erforderlich angesehen.
Die bestehende Hauptsatzung der Stadt Brakel ist daher um einen entsprechenden Absatz zu § 11 zu ergänzen.
Der Entwurf dieser 9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung –9. Änderung-
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –9. Änderung- als Satzung.
Die 9. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch die Satzungsänderung ergeben sich keinerlei haushaltsrechtlichen Auswirkungen.