Sachverhalt:
1. Einwendungen von Einwohnern und
Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 14.02.2014 bis 07.03.2014 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (14.02.2014 bis 07.03.2014) keine Einwendungen erhoben worden.
2. Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2014
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2014 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 13.02.2014 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 24.517.160,00 €
Aufwendungen von 25.615.852,93 €.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 1.098.692,93 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 24.314.829,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.018.204,93 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.671.471,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.922.422,00 €
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 18.03. bzw. 20.03.2014 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2014 bzw. den Wirtschaftsplänen 2014 für Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 anzunehmen.
Für den Bau der Mensa der Gesamtschule ist auch der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Verpflichtungsermächtigung zu versehen. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Ausschreibung des Bauabschnittes und gewährt somit eine Kostensicherheit für die Gesamtmaßnahme.
Die Mittel zur Neubeschaffung der mobilen Veranstaltungsbühne sind mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Die
vorgesehene Umlegung des Kindergartens Gehrden in die alte Schule soll noch
einmal eingehend im Bauausschuss erläutert werden. Die notwendigen Baumaßnahmen
sollen genauer erläutert werden, um einen besseren Einblick in die
veranschlagten Kosten zu erreichen.
Die Bewirtschaftungskosten für Bökendorfer Grund/Stadtteilzentrum sind ab dem Jahr 2015 mit einer leichten Steigerung zu versehen, da hier aufgrund der gewachsenen Infrastruktur steigende Kosten zu erwarten sind.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen, die eine Änderung der Haushaltssatzung 2014 erforderlich machen, ergeben sich dadurch nicht.
Beschlussvorschlag:
Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2014 zuzustimmen.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 20.03.2014
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 24.517.160,00 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 25.615.852,93 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 24.314.829,00 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 25.018.204,93 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 2.671.471,00 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 3.922.422,00 EUR
festesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
376.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.098.692,93 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 413
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 411
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept entfällt.
§ 8
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1.
wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1.
bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2.
bei der Umschuldung von Krediten,
3.
bei inneren Verrechnungen,
4.
wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt
sind,
5.
wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6.
über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des
Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der
Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.