Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und der Wirtschaftspläne des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2014
Vorlage
655/2009-2014
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 14.02.2014 bis 07.03.2014 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (14.02.2014 bis 07.03.2014) keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.    Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2014 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 13.02.2014 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

Ergebnisplan

Erträge von                                                    24.517.160,00 €

Aufwendungen von                                          25.615.852,93 €.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                 1.098.692,93 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 24.314.829,00 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit        25.018.204,93 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                         2.671.471,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                        3.922.422,00 €

 

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 18.03. bzw. 20.03.2014 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2014 bzw. den Wirtschaftsplänen 2014 für Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 anzunehmen.

 

Für den Bau der Mensa der Gesamtschule ist auch der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Verpflichtungsermächtigung zu versehen. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Ausschreibung des Bauabschnittes und gewährt somit eine Kostensicherheit für die Gesamtmaßnahme.

 

Die Mittel zur Neubeschaffung der mobilen Veranstaltungsbühne sind mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Die vorgesehene Umlegung des Kindergartens Gehrden in die alte Schule soll noch einmal eingehend im Bauausschuss erläutert werden. Die notwendigen Baumaßnahmen sollen genauer erläutert werden, um einen besseren Einblick in die veranschlagten Kosten zu erreichen.

 

Die Bewirtschaftungskosten für Bökendorfer Grund/Stadtteilzentrum sind ab dem Jahr 2015 mit einer leichten Steigerung zu versehen, da hier aufgrund der gewachsenen Infrastruktur steigende Kosten zu erwarten sind.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen, die eine Änderung der Haushaltssatzung 2014 erforderlich machen, ergeben sich dadurch nicht.


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2014 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 20.03.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit                                                                         

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                24.517.160,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           25.615.852,93 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                               24.314.829,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         25.018.204,93 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               2.671.471,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               3.922.422,00 EUR

festesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                 376.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                              1.098.692,93 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        2.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                     240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                     413 v.H.

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      411 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept entfällt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.     wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.     bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.     bei der Umschuldung von Krediten,

3.     bei inneren Verrechnungen,

4.     wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.     wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.     über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.