Betreff
Optimierung der Zielstruktur der Westfalen Weser Energie-Gruppe (kurz: WWE-Gruppe),
Vorlage
653/2009-2014
Aktenzeichen
Optimierung der Zielstruktur der Westfalen Weser Energie-Gruppe (kurz: WWE-Gruppe),
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kommune Stadt Brakel ist an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (kurz: WWE) und damit mittelbar an der kommunalisierten Westfalen Weser Netz AG (vormals: E.ON Westfalen Weser AG, kurz: EWA) beteiligt. Das den Kommunen zur Beschlussfassung über den Erwerb der Aktien an der EWA seinerzeit zur Verfügung gestellte Informationsmemorandum sah unter dem Kapitel „Transaktionsstruktur“ u.a. folgenden Eckpunkt zur Herstellung der Zielstruktur innerhalb der WWE-Gruppe vor. Dort heißt es sinngemäß:

 

Verpachtung der Netze von der EWA an die Westfalen Weser Netz GmbH (kurz: WWN) und Übergang der nicht in die WWE gewechselten Mitarbeiter von der EWA in die WWN. Zudem Umwandlung der Aktiengesellschaft EWA in Westfalen Weser Anlagen GmbH.

 

Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wurde dieser Eckpunkt der Zielstruktur der WWE-Gruppe sowohl unternehmensintern als auch mit externer Unterstützung auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis ergibt sich folgender Optimierungsbedarf, der mit der kommunalen Verhandlungsgruppe vorbehandelt und abgestimmt wurde:

Verzicht auf die gesellschaftsrechtliche Trennung von Netzeigentum und Netzbetrieb

 

Von einer Trennung von Netzbetrieb und Anlagen in zwei Gesellschaften soll abgesehen werden. Entsprechend wurde die EWA bereits in Westfalen Weser Netz AG umfirmiert und soll nach dem Formwechsel nicht wie ursprünglich vorgesehen als Westfalen Weser Anlagen GmbH, sondern als Westfalen Weser Netz GmbH firmieren. Hierzu wurde die noch unter der Prämisse der ursprünglichen Zielstruktur gegründete Westfalen Weser Netz GmbH in die Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH umfirmiert und fungiert nunmehr als bloße Vorratsgesellschaft. Aus diesem Grund wurde der Gesellschaftszweck zum bloßen „Verwalten eigenen Vermögens“ geändert.

 

Bei der Detailprüfung der ursprünglich vorgesehenen Abspaltung des „Betriebsteils Netz“ von der EWA auf die WWN wurden die nachfolgend aufgeführten Nachteile bzw. Risiken ermittelt, die das Unternehmen dazu veranlassen, von diesem Schritt abzusehen:

 

Regulatorischer Nachteil: Erstens handelt es sich um einen regulatorischen Nachteil, da sich bei der angedachten Zielstruktur mit Pacht- und Dienstleistungsverhältnis zwischen Netzeigentümer und Netzbetreiber bei der aktuellen Regulierungspraxis ein negatives Eigenkapital beim Netzbetreiber ergibt (Abzugskapital > betriebsnotwendiges Vermögen), welches zu einer Beeinträchtigung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung in einer Größenordnung von ca. 2 – 3 Mio. € p.a. führt.

 

Kein steuerlicher Vorteil: Zweitens lässt sich auf Grund nicht eindeutiger Rechtslage nicht abschließend sicherstellen, dass die Abspaltung des „Betriebsteils Netz“ steuerneutral erfolgen kann.

 

Vermeidung von organisatorischem und administrativem Aufwand: Drittens ist insbesondere zu bedenken, dass bei Umsetzung der ursprünglich angedachten Zielstruktur erheblicher Aufwand im operativen Betrieb bei der Abwicklung der Pacht- und Dienstleistungsverträge zwischen den Gesellschaften entstünde, was nunmehr vermieden werden soll.

 

Im Ergebnis führt der Verzicht auf die gesellschaftsrechtliche Trennung von Netzeigentum und Netzbetrieb zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile bei einer gleichzeitigen signifikanten Komplexitätsreduzierung: Da eine komplexere Struktur vorliegend keine Vorteile, sondern im Zweifel sogar Nachteile bringt, soll von der Umsetzung abgesehen werden.

 

Die beschriebene Optimierung der Zielstruktur ist von der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Es sind jedoch für die Umsetzung redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WWE notwendig. Diese Änderungen sollen im Frühjahr 2014 umgesetzt werden und stehen im Zusammenhang mit den für das Jahr 2014 vorgesehenen Umstrukturierungs- und Formwechselmaßnahmen. 

 

Unverändert zur Erreichung der Zielstruktur notwendig ist die Übertragung der Beteiligung der Westfalen Weser Netz AG an der Energieservice Westfalen Weser GmbH auf die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG. Diese Maßnahme wurde bereits im Informationsmemorandum beschrieben, das der Beschlussfassung zur Kommunalisierung zugrunde lag. Es ist hierzu noch ein gesonderter Ratsbeschluss zu fassen. Die Übertragung der Beteiligung an der Energieservice Westfalen Weser GmbH stellt sich aus kommunalrechtlicher Sicht zunächst als (mittelbare) Veräußerung der Beteiligung an der Energieservice Westfalen Weser GmbH auf Ebene der Westfalen Weser Netz AG und anschließend als (mittelbare) Beteiligung auf Ebene der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG dar. Eine Veräußerung ist nur zulässig, wenn die für die Betreuung der Einwohner erforderliche Erfüllung von Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. Dies ist vorliegend eingehalten. Der Veräußerungsbeschluss sowie der Beteiligungsbeschluss sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen.

 

Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft, an der Gemeinden auch mittelbar mit mehr als 25 % beteiligt sind, dürfen einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen. Unter kommunalrechtlichen Gesichtspunkten ist eine Zweckänderung der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH hin zu einer bloßen Vorratsgesellschaft (keine Teilnahme am operativen Geschäft) nicht zu beanstanden. Kommunale Risiken werden hierdurch minimiert. Ebenso unproblematisch ist neben den formwechselbedingten Anpassungen eine Anpassung der Satzung der Westfalen Weser Netz GmbH an die veränderte Zielstruktur. Diese Entscheidungen der Gemeinde sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.


Anlagen:

 

Synopse der Satzungsänderungen

 

Satzung der Westfalen Weser Netz GmbH


Beschlussvorschlag:

 

1.    Im Hinblick auf den ursprünglich abgestimmten Zielzustand der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (WWE-Gruppe) – Ratsbeschluss Nr. 543/2009-2014 vom 23.05.2013 – stimmt der Rat der Kommune Stadt Brakel dem Gesamtkonzept einer Optimierung der Zielstruktur und damit verbunden

Ø      einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG entsprechend der anliegenden Änderungsfassung,

Ø      einer Änderung der Satzung der Westfalen Weser Netz GmbH entsprechend der anliegenden Änderungsfassung,

Ø      einer Änderung des Gesellschaftszwecks der Westfalen Weser Energie 2. Vermögensverwaltungs-GmbH,

Ø      einer Übertragung der Beteiligung der Westfalen Weser Netz AG an der Energieservice Westfalen Weser GmbH auf die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (Veräußerung und Beteiligung)

zu.

2.    Der Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt,

o       einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE als auch der WWN sowie einer Änderung des Gesellschaftszwecks der Westfalen Weser 2. Vermögensverwaltungs-GmbH (anliegende Änderungsfassungen),

o       einer Veräußerung Energieservice Westfalen Weser GmbH auf Ebene der Westfalen Weser Netz AG sowie einer Beteiligung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG an der Energieservice Westfalen Weser GmbH zuzustimmen sowie

o       alle hierfür erforderlichen und sachdienlichen Maßnahmen zu veranlassen und Erklärungen abzugeben.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine Auswirkungen.