Betreff
Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Stadt Brakel
Vorlage
650/2009-2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 11.05.2010 wurden die Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in Kraft gesetzt und somit eine Fördergrundlage für die Neuansiedlung bzw. Neueröffnungen von Geschäften des Einzelhandels und Gewerbes in der Stadt Brakel geschaffen. Die Richtlinien wurden in zwei weiteren Beratungen im Jahr 2012 dahingehend modifiziert, dass

·        die Frist für die Dauer eines bestehenden Leerstandes entfallen ist,

·        auch Branchen, die nicht in der Liste des zentrenrelevanten Sortiments explizit enthalten sind aber zu einer Bereicherung bzw. Attraktivität der Innenstadt beitragen können, gefördert werden können,

·        das Fördergebiet auch auf die Ortskerne der Ortschaften ausgedehnt wird.

 

Die Förderung hat insbesondere das Ziel, bestehende Leerstände zu beseitigen bzw. zukünftige Leerstände zu vermeiden und somit die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten bzw. zu steigern. Für diesen Zweck werden jährlich speziell zur Verfügung stehende Haushaltsmittel bereit gestellt.

 

Die Förderung, die als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten oder der Beschaffung eines ersten Warenlagers oder einer Büroausstattung erfolgt, wird zur Zeit in Höhe von 20,- €/qm bis zu einer maximalen Flächengröße von 200 qm Gewerbefläche gewährt.

 

Dieses Förderinstrument wird aktuell aufgrund von Geschäftsneueröffnungen in Leerständen bzw. potenziellen Leerständen sehr gut nachgefragt und genutzt.

Seit der Einführung des Förderinstrumentes sin insgesamt 13 Förderanträge seit 2010 gestellt worden. Hiervon mussten 3 Anträge abgelehnt werden, da diese nicht den Kriterien der Förderrichtlinien entsprachen.

Von insgesamt 10 Förderungen mit einem Volumen von insgesamt 16.720 € seit dem Jahr 2010 (Inkrafttreten der Förderrichtlinien) wurden in den Jahren 2013 und 2014 allein 8 Förderungen realisiert, die somit unter Anderem zum Teil entsprechend der Zielsetzung der Richtlinien dazu beitragen konnten, vorhandene Leerstände neu zu beleben oder drohende Leerstände zu vermeiden.

 

 

Aus der folgenden Tabelle können Sie die statistischen Daten der Förderung entnehmen.

 

 

 

Jahr             Förderungen          Fördersumme                 Ablehnungen

2010                   1                      3.060 €                            2

2011                 -                       -                                       -

2012                   1                      1.760 €                            1

2013                   4                      9.000 €                            -

2014                   4                      2.900 €                            -

Summe                10                         16.720 €                                 3