Betreff
Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Knotenpunktes L 863/ K 18/ K 50 ("Stadthallenkreuzung") in Brakel, Zwischenbericht
Vorlage
555/2009-2014/1
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 31.05.2012 wurde beim Straßenbaulastträger der Landstraße L 863, dem Landesbetrieb straßen.nrw, ein Antrag für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Stadthallenkreuzung L 863/ K 18/ K 50 gestellt

 

Es haben mehrere Gespräche mit dem Landesbetrieb straßen.nrw und dem Kreis Höxter als Straßenbaulastträger stattgefunden mit dem Zwischenergebnis, dass für beide Straßenbaulastträger derzeit kein Handlungsbedarf besteht, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt.

 

Vom Landesbetrieb straßen.nrw wurde die Maßnahme im Förderprogramm für den weiteren Bedarf an Landstraßen angemeldet. Die Chancen, hier zu einer konkreten Förderung zu kommen, sind für die nächsten Jahre sehr gering. In vorderster Priorität stehen ca. 20 Maßnahmen, von denen aufgrund des Budgets maximal 3 Maßnahmen pro Jahr gefördert werden können.

 

Wenn die Stadt Brakel in diesem Kreuzungsbereich eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreichen will, muss sie hier in Vorleistung treten.

 

Für alle Maßnahmen, Kreisverkehr oder Optimierung der ampelgesteuerten Kreuzung, sind verlässliche Zahlen hinsichtlich der derzeitigen Verkehrsströme unerlässlich. Aus diesem Grund wurde am 14.11.2013 auf Veranlassung der Verwaltung eine Verkehrszählung durchgeführt.

 

Auf der Basis dieser Verkehrszählung wurde gemäß dem Beschluss des Bauausschusses vom 10.07.2013 durch das Büro SHP, Hannover, eine Machbarkeitsstudie für eine evtl. Umgestaltung des Knotenpunktes erstellt.

 

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zwischenzeitlich hat auch ein Besprechungstermin mit den Straßenbaulastträgern, dem Kreis Höxter und dem Landesbetrieb straßen.nrw, stattgefunden, bei dem auch die Machbarkeitsstudie mit den möglichen Umbauvarianten vorgestellt wurde.

 

Hinsichtlich einer möglichen Förderung nach dem GVFG hat eine Besprechung bei der Bezirksregierung in Detmold stattgefunden. Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass eine Aufnahme in das Förderprogramm unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Hierfür sind Vereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern auch hinsichtlich einer Kostenbeteiligung notwendig. Für die Variante 2a, die von der Bezirksregierung favorisiert wird, werden derzeit die Kosten ermittelt, um entsprechende Gespräche zu führen und dann dem Bauausschuss einen Vorschlag zur Umsetzung machen zu können.