Betreff
Antrag der UWG/CWG: Abruf von Fördermitteln für die Renovierung/Instandhaltung (behindertengerecht) der Bushaltestellen im Stadtgebiet
Vorlage
639/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Per eMail beantragt Herr Johannes Tobisch im Auftrag der UWG/CWG, Fördermittel für die Renovierung/Instandhaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet und einen gleichzeitig behindertengerechten Umbau der im Stadtgebiet liegenden Haltestellen abzurufen, da nach EU-Richtlinien ab 2017 alle Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut sein müssten.

 

Hierzu wird von der Verwaltung mitgeteilt, dass regelmäßige jährliche Infos des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter (nph) hinsichtlich der Förderkonditionen pp. durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) eingehen. So können bis zum 14.02.2014 Anträge für das Jahr 2015 eingereicht werden. Auch ist bekannt, dass bis zum Jahr 2022 gem. Personenbeförderungsgesetz alle Bushaltestellen barrierefrei auszubilden sind.

 

Kontrollen der Bushaltestellen und bei Bedarf anschließend entsprechende bauliche Maßnahmen, die im Interesse der Nutzer des ÖPNV zur Verbesserung der Situation führen, werden durchgeführt. Auf Bitten des Bürgerbusvereins Brakel wird zukünftig auch diese Organisation rechtzeitig eingebunden.

 

In den letzten Jahren wurden der barrierefreie Ausbau bei folgenden Maßnahmen mit entsprechenden Förderungen durchgeführt:

 

Im Jahr 2011 wurde die Bushaltestelle mit Wendeplatz auf dem städtischen Grundstück vor der Oesehalle im Stadtbezirk Siddessen neu errichtet.

 

Im Jahr 2012 wurde mit den Arbeiten an der Haltestelle im Stadtbezirk Hembsen im Bereich der Gemeindehalle begonnen (Abschluss Frühj. 2013).

 

Im Jahr 2013 wurde die Haltestelle vor dem Haupteingang zum Krankenhaus erstellt (oberhalb des Kreisverkehrs).

An der Haltestelle am Eingang zum Generationenpark oberhalb des Friedhofs wurde ein Unterstand erstellt.

 

Auch für die kommenden Jahre werden nach vorhergehenden örtlichen Kontrollen der einzelnen Haltestellen die dafür notwendigen, insbesondere barrierefreien, Maßnahmen eingeplant. Eine entsprechende Prioritätenliste wird derzeit erstellt.

 

Entsprechende Förderanträge werden gestellt mit der Maßgabe, dass nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum Jahr 2022 alle relevanten Haltestellen behindertengerecht ausgebaut werden. Für derartige Maßnahmen wird z. Zt. ein Fördersatz von 90 % zur Verfügung gestellt.

 

Als kommende Maßnahmen sind Arbeiten an den Haltestellen am Bredenweg, in der Wolfskuhle und in der Nieheimer Straße (gegenüber der Sparkasse) vorgesehen. Nach Ermittlung der Kosten wird ein Zuwendungsantrag weitergeleitet werden.


Anlagen:

 

Antrag der UWG/CWG-Fraktion im Rat der Stadt Brakel


Beschlussvorschlag:

 

Ein evtl. Beschlussvorschlag wird während der Beratung formuliert.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Der aktuelle Fördersatz für die im Sachverhalt benannten Maßnahmen zur Verbesserung der vorhandenen Haltestellen beträgt 90 %.

Der verbleibende Eigenanteil von 10 % wird bei den Haushaltsberatungen für das jeweils kommende Jahr berücksichtigt.