Betreff
Vorübergehende Nutzung von Teilflächen des Kolping-Berufsbildungswerks Brakel (KBBW) als Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber
Vorlage
609/2009-2014
Aktenzeichen
Fachbereich II
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Nordrhein Westfalen landesweit mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beauftragt.

Nach Informationen des Bundesamtes für Flüchtlinge haben in der Zeit von Januar bis August 2013 insgesamt 62.464 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (33.284 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 29.180 Personen (=87,7 Prozent). Mit einem weiteren deutlichen Anstieg zum Jahresende wird gerechnet.

Im Rahmen einer Taskforce "Asylunterbringung" wird aktuell ein Standortsuchverfahren für Notunterkünfte im gesamten Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

 

In diesem Zusammenhang hat die Taskforce (Herr Sommer von der Bezirksregierung Arnsberg) mit dem Kolping-Berufsbildungswerk Brakel Kontakt aufgenommen wegen einer zeitlich begrenzten Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in derzeit ungenutzten Räumlichkeiten des Hauses. Ein erster Besichtigungstermin hat in der Einrichtung am Freitag, den 20.09. stattgefunden. Aus Sicht des Landes eignen sich die Räumlichkeiten grundsätzlich für die Erstaufnahme von Flüchtlingen, bevor diese dann weiter im Land vermittelt werden.

 

Die Verweildauer der Flüchtlinge im Haus wird dabei durchschnittlich etwa 2 - 3 Tage andauern. Spitzen beim Zustrom von Asylsuchenden treten insbesondere in den Wintermonaten auf. Die Unterbringung wird daher kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum von 2 - 4 Monaten mit einer ggf. erforderlichen Verlängerungsoption auf maximal 6 Monate erfolgen.

Die Räumlichkeiten sollen vorrangig zur Unterbringung von Familien dienen. Die Belegungskapazität ist dabei begrenzt auf maximal 50 Plätze. Eine klare Trennung vom laufenden Betrieb ist auch gebäudemäßig veranlasst.

Die Betreuung der Flüchtlinge und Asylsuchenden würde über Kolping als Betreuungsorganisation erfolgen. Kosten für die Stadt Brakel entstehen durch die Unterbringung nicht.

Das KBBW hat die Verwaltung am 23. September über die vorgenannte Situation der Unterbringung von Flüchtlingen in freier Internatskapazität des hiesigen Bildungswerkes informiert.

Es wurde verabredet, dass die Anwohner rund um den Tegelweg/Bohenkamp gleichfalls informiert werden.

In der Ratssitzung am 25. September wurde der Rat informiert, eine erste Anwohnerversammlung im KBBW fand am 26. September statt. Am folgenden Tag wurde die Presse über die geplante Unterbringung informiert. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl wurde zu einem zweiten Termin für den 01. Oktober eingeladen. Zwischenzeitlich haben mehrere Bewohner eine Eingabe an die Stadt gerichtet und die Unterbringung der Flüchtlinge hinterfragt mit:

·         Wie lange und in welchem Umfang ist die Unterbringung wirklich geplant?

·         Wie wird die Sicherheit von Menschen und des privaten Besitzes gewährleistet?

·         Wer haftet für Schäden, die evtl. durch Zerstörung, Verunreinigungen des Wohnviertels, im Extremfall Vandalismus oder Diebstahl entstehen? (theoretisch zumindest möglich)

·         Wer gleicht die drohenden Wertverluste und Mindermieteinnahmen der anliegenden Wohnobjekte in welcher Höhe aus?

·         Wie stellen Sie sich die Auswirkungen auf die naheliegende Grundschule vor?

·         Offenlegung der finanziellen Beziehungen zwischen der Stadt Brakel und dem Kolping-Bildungswerk.

 

Die Eingabe wurde der Geschäftsführung des Kolping-Bildungswerkes Paderborn weitergeleitet. Mit der Eingangsbestätigung hat die Verwaltung die Anwohner darauf hingewiesen, dass die „Kurzfristigkeit“ des Handelns und damit der Informationen an sie dem geschilderten dramatischen Anstieg der Aufnahmen in Deutschland und damit auch in NRW geschuldet ist. Und um diese Spitzen abfedern zu können, ist u.a. die Nutzung der freien Wohnkapazitäten im KBBW Brakel vorgesehen. Dabei ist die Belegungskapazität auf maximal 50 Plätze begrenzt. Die Verweildauer der einzelnen Personen –wobei es sich hierbei vorrangig um Familien handeln soll- im KBBW wird durchschnittlich etwa 2 – 3 Tage betragen. Die gesamte Unterbringungssituation ist auf maximal 6 Monate ausgerichtet. Während der Verweildauer werden die untergebrachten Personen durch das KBBW betreut.

 

An der Informationsveranstaltung für die Anwohner am 01.10. hat neben der Leiterin des Berufskollegs, Frau Steinhofer, Herr Wostemeyer (Leiter des Weberhauses Nieheim), und Schw. Diethild Wicker (Sozialbetreuerin KBBW) auch der Berichterstatter teilgenommen. Die aufgeworfenen Fragen und Nöte wurden dabei in der gebotenen Sachlichkeit erörtert. Am Ende der Veranstaltung blieben keine Fragen offen. Den Bewohnern wurde angeboten, die in Rede stehenden Räume für die vorübergehende Nutzung zu besichtigen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen