Sachverhalt:
Die
Bezirksregierung Arnsberg ist in Nordrhein Westfalen landesweit mit der Unterbringung
von Flüchtlingen und Asylsuchenden beauftragt.
Nach Informationen des Bundesamtes für
Flüchtlinge haben in der Zeit von Januar bis August 2013 insgesamt 62.464
Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem
Vergleichszeitraum im Vorjahr (33.284 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um
29.180 Personen (=87,7 Prozent). Mit einem weiteren deutlichen Anstieg zum
Jahresende wird gerechnet.
Im
Rahmen einer Taskforce "Asylunterbringung" wird aktuell ein
Standortsuchverfahren für Notunterkünfte im gesamten Land Nordrhein-Westfalen
durchgeführt.
In
diesem Zusammenhang hat die Taskforce (Herr Sommer von der Bezirksregierung
Arnsberg) mit dem Kolping-Berufsbildungswerk Brakel Kontakt aufgenommen wegen
einer zeitlich begrenzten Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in
derzeit ungenutzten Räumlichkeiten des Hauses. Ein erster Besichtigungstermin
hat in der Einrichtung am Freitag, den 20.09. stattgefunden. Aus Sicht des
Landes eignen sich die Räumlichkeiten grundsätzlich für die Erstaufnahme von
Flüchtlingen, bevor diese dann weiter im Land vermittelt werden.
Die
Verweildauer der Flüchtlinge im Haus wird dabei durchschnittlich etwa 2 - 3
Tage andauern. Spitzen beim Zustrom von Asylsuchenden treten insbesondere in
den Wintermonaten auf. Die Unterbringung
wird daher kurzfristig und für einen
begrenzten Zeitraum von 2 - 4 Monaten mit einer ggf. erforderlichen
Verlängerungsoption auf maximal 6 Monate
erfolgen.
Die Räumlichkeiten sollen vorrangig zur
Unterbringung von Familien dienen. Die Belegungskapazität ist dabei begrenzt
auf maximal 50 Plätze. Eine klare
Trennung vom laufenden Betrieb ist auch gebäudemäßig veranlasst.
Die Betreuung der
Flüchtlinge und Asylsuchenden würde über Kolping als Betreuungsorganisation
erfolgen. Kosten für die Stadt Brakel entstehen durch die Unterbringung nicht.
Das KBBW hat die Verwaltung
am 23. September über die vorgenannte Situation der Unterbringung von Flüchtlingen
in freier Internatskapazität des hiesigen Bildungswerkes informiert.
Es wurde
verabredet, dass die Anwohner rund um den Tegelweg/Bohenkamp gleichfalls
informiert werden.
In der
Ratssitzung am 25. September wurde der Rat informiert, eine erste Anwohnerversammlung
im KBBW fand am 26. September statt. Am folgenden Tag wurde die Presse über die
geplante Unterbringung informiert. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl wurde
zu einem zweiten Termin für den 01. Oktober eingeladen. Zwischenzeitlich haben
mehrere Bewohner eine Eingabe an die Stadt gerichtet und die Unterbringung der
Flüchtlinge hinterfragt mit:
·
Wie lange und in welchem Umfang ist die Unterbringung wirklich geplant?
·
Wie wird die Sicherheit von Menschen und des privaten Besitzes gewährleistet?
·
Wer haftet für Schäden, die evtl. durch Zerstörung, Verunreinigungen
des Wohnviertels, im Extremfall Vandalismus oder Diebstahl entstehen? (theoretisch
zumindest möglich)
·
Wer gleicht die drohenden Wertverluste und Mindermieteinnahmen der anliegenden
Wohnobjekte in welcher Höhe aus?
·
Wie stellen Sie sich die Auswirkungen auf die naheliegende Grundschule
vor?
·
Offenlegung der finanziellen Beziehungen zwischen der Stadt Brakel und
dem Kolping-Bildungswerk.
Die Eingabe wurde der
Geschäftsführung des Kolping-Bildungswerkes Paderborn weitergeleitet. Mit der
Eingangsbestätigung hat die Verwaltung die Anwohner darauf hingewiesen, dass
die „Kurzfristigkeit“ des Handelns und damit der Informationen an sie dem
geschilderten dramatischen Anstieg der Aufnahmen in Deutschland und damit auch
in NRW geschuldet ist. Und um diese Spitzen abfedern zu können, ist u.a. die
Nutzung der freien Wohnkapazitäten im KBBW Brakel vorgesehen. Dabei ist die Belegungskapazität
auf maximal 50 Plätze begrenzt. Die Verweildauer der einzelnen Personen –wobei
es sich hierbei vorrangig um Familien handeln soll- im KBBW wird
durchschnittlich etwa 2 – 3 Tage betragen. Die gesamte Unterbringungssituation
ist auf maximal 6 Monate ausgerichtet. Während der Verweildauer werden die untergebrachten
Personen durch das KBBW betreut.
An der
Informationsveranstaltung für die Anwohner am 01.10. hat neben der Leiterin des
Berufskollegs, Frau Steinhofer, Herr Wostemeyer (Leiter des Weberhauses Nieheim),
und Schw. Diethild Wicker (Sozialbetreuerin KBBW) auch der Berichterstatter teilgenommen.
Die aufgeworfenen Fragen und Nöte wurden dabei in der gebotenen Sachlichkeit
erörtert. Am Ende der Veranstaltung blieben keine Fragen offen. Den Bewohnern
wurde angeboten, die in Rede stehenden Räume für die vorübergehende Nutzung zu
besichtigen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen