Sachverhalt:
Die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung wurde in 2003 mit dem „Gesetz über eine
bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG)“ als
ein Mittel zur Bekämpfung der sogenannten „verschämten Armut“ im Alter
eingeführt.
Seit dem 1.1.2005 ist diese
Leistung im „Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)“ verankert.
Anspruchsberechtigt sind
hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben sowie dauerhaft
erwerbsgeminderte Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Die Altersgrenze erreichen
Personen, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, mit Erreichen des 65.
Lebensjahres, für Personen, die danach geboren sind, erfolgt eine Anhebung pro
Lebensjahr um 1 Monat, ab dem Geburtsjahr 1959 um 2 Monate.
Träger der Grundsicherung sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Die Finanzierung der Grundsicherung erfolgt über die Kreisumlage und
Steuermitteln, ab 2014 nur noch über
Steuermittel. Da man davon ausging, dass das Klientel der Grundsicherung
eigentlich sozialhilfeberechtigte Personen waren, erstatteten der Bund und die
Länder zunächst nur die leistungsbedingten Mehrausgaben aufgrund der
Besonderheiten der Grundsicherung gegenüber der Sozialhilfe (anfangs i.H.v.
409 Mio. € jährlich) über einen Transfermechanismus im Rahmen des
Wohngeldgesetzes. Konkret wurden die Mehrausgaben erstattet, die im Rahmen der
Grundsicherung
·
aufgrund des Wegfalls der Unterhaltsrückgriffs auf Kinder und Eltern
·
aufgrund der Kosten für Gutachten zur Feststellung der Erwerbsminderung
·
aufgrund der Abdeckung von pauschalierten einmaligen Bedarfen (15 % Zuschlag
zum Regelsatz
entstanden. Eine Anpassung
des zu erstattenden Betrages sollte alle 2 Jahre erfolgen; trotz steigender
Aufwendungen fand keine Anpassung statt.
Ab 2009 erfolgt i.R. des
Finanzausgleichs eine prozentual gestaffelte Kostenbeteiligung des Bundes an
den tatsächlichen Ausgaben des jeweiligen Kreises bzw. kreisfreien
Stadt. Zunächst wurden 13 % der Ausgaben des Vorvorjahres vom Bund erstattet,
jährlich erfolgte dann eine Steigerung um jeweils 1 %. In 2012 übernahm der
Bund dann 45 % der Nettoausgaben des Vorjahres, 2013 schon 75 % und ab 2014
werden es 100 % der Kosten sein.
Ende 2012 erhielten 231 683
Menschen in NRW Leistungen der Grundsicherung. Die genauen Zahlen für NRW
können beigefügten Aufstellung (Anlage)
entnommen werden.
In Brakel entwickelten sich die Zahlen wie
folgt:
|
Anzahl
der Fälle |
* Nettoaufwand |
2003 |
40 |
96.969
€ |
2004 |
44 |
130.342
€ |
2005 |
50 |
158.328
€ |
2006 |
62 |
247.532
€ |
2007 |
79 |
325.370
€ |
2008 |
73 |
306.370
€ |
2009 |
65 |
292.165
€ |
2010 |
71 |
320.245
€ |
2011 |
80 |
382.647
€ |
2012 |
96 |
402.858
€ |
2013 |
100 |
**460.000 € |
*
Ausgaben abzgl. Einnahmen, z.B. Erstattungen anderer Sozialleistungsträger (Deutsche
Rentenversicherung, Krankenkasse, etc.)
**
Schätzung unter Berücksichtigung der Zahlen vom 30.06.2013
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Bis
einschließlich 2013 waren die Kommunen über die Kreisumlage an der Finanzierung
der Grundsicherungsleistungen beteiligt und insofern durch den Anstieg der Hilfeempfänger
und der damit verbundenen Kostensteigerung unmittelbar betroffen.
Da der Bund ab 2014 die
Nettoausgaben in voller Höhe erstattet, ergeben sich ab dem kommenden Jahr
haushaltsrechtlichen Auswirkungen (Entlastungen) bei der Trägern der
Grundsicherung, was letztlich bei der Festsetzung der Kreisumlage zu berücksichtigen
sein wird