Betreff
Entwicklung der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Vorlage
608/2009-2014
Aktenzeichen
Fachbereich II
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde in 2003 mit dem „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG)“ als ein Mittel zur Bekämpfung der sogenannten „verschämten Armut“ im Alter eingeführt.

Seit dem 1.1.2005 ist diese Leistung im „Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)“ verankert.

Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab dem 18. Lebensjahr.

Die Altersgrenze erreichen Personen, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, mit Erreichen des 65. Lebensjahres, für Personen, die danach geboren sind, erfolgt eine Anhebung pro Lebensjahr um 1 Monat, ab dem Geburtsjahr 1959 um 2 Monate.

Träger der Grundsicherung sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Die Finanzierung der Grundsicherung erfolgt über die Kreisumlage und Steuermitteln, ab 2014 nur noch über Steuermittel. Da man davon ausging, dass das Klientel der Grundsicherung eigentlich sozialhilfeberechtigte Personen waren, erstatteten der Bund und die Länder zunächst nur die leistungsbedingten Mehrausgaben aufgrund der Besonderheiten der Grundsicherung gegenüber der Sozialhilfe (anfangs i.H.v. 409 Mio. € jährlich) über einen Transfermechanismus im Rahmen des Wohngeldgesetzes. Konkret wurden die Mehrausgaben erstattet, die im Rahmen der Grundsicherung

·         aufgrund des Wegfalls der Unterhaltsrückgriffs auf Kinder und Eltern

·         aufgrund der Kosten für Gutachten zur Feststellung der Erwerbsminderung

·         aufgrund der Abdeckung von pauschalierten einmaligen Bedarfen (15 % Zuschlag zum Regelsatz

entstanden. Eine Anpassung des zu erstattenden Betrages sollte alle 2 Jahre erfolgen; trotz steigender Aufwendungen fand keine Anpassung statt.

Ab 2009 erfolgt i.R. des Finanzausgleichs eine prozentual gestaffelte Kostenbeteiligung des Bundes an den tatsächlichen Ausgaben des jeweiligen Kreises bzw. kreisfreien Stadt. Zunächst wurden 13 % der Ausgaben des Vorvorjahres vom Bund erstattet, jährlich erfolgte dann eine Steigerung um jeweils 1 %. In 2012 übernahm der Bund dann 45 % der Nettoausgaben des Vorjahres, 2013 schon 75 % und ab 2014 werden es 100 % der Kosten sein.

Ende 2012 erhielten 231 683 Menschen in NRW Leistungen der Grundsicherung. Die genauen Zahlen für NRW können beigefügten Aufstellung (Anlage) entnommen werden.

 

In Brakel entwickelten sich die Zahlen wie folgt:

 

Anzahl der Fälle

* Nettoaufwand

2003

40

96.969 €

2004

44

130.342 €

2005

50

158.328 €

2006

62

247.532 €

2007

79

325.370 €

2008

73

306.370 €

2009

65

292.165 €

2010

71

320.245 €

2011

80

382.647 €

2012

96

402.858 €

2013

100

**460.000 €

* Ausgaben abzgl. Einnahmen, z.B. Erstattungen anderer Sozialleistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, etc.)

** Schätzung unter Berücksichtigung der Zahlen vom 30.06.2013

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Bis einschließlich 2013 waren die Kommunen über die Kreisumlage an der Finanzierung der Grundsicherungsleistungen beteiligt und insofern durch den Anstieg der Hilfeempfänger und der damit verbundenen Kostensteigerung unmittelbar betroffen.

Da der Bund ab 2014 die Nettoausgaben in voller Höhe erstattet, ergeben sich ab dem kommenden Jahr haushaltsrechtlichen Auswirkungen (Entlastungen) bei der Trägern der Grundsicherung, was letztlich bei der Festsetzung der Kreisumlage zu berücksichtigen sein wird