Sachverhalt:
Nach einer Mitteilung des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Mitte Juli 2013 hat sich die Zahl der
Asylantragsteller im ersten Halbjahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum
des Vorjahres nahezu verdoppelt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der
Asylsuchenden weiter deutlich ansteigen wird. Dabei geht das Bundesamt von
einer monatlichen Zuwanderung von 8.000 bis zu 10.000 Personen aus.
Auch in Brakel ist
festzustellen, dass die Zahl der Asylsuchenden deutlich ansteigt. In den
letzten 7 Monaten wurden der Stadt Brakel im Durchschnitt ungefähr 2 neue Asylsuchende
pro Monat zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen.
Der Anstieg der Zahl der
zugewiesenen Personen hat für die Stadt Brakel finanzielle Auswirkungen. Zwar
erhalten die Gemeinden für die gewährten
Leistungen nach dem AsylbLG einschließlich Unterbringung und Betreuung eine Pauschale
auf der Grundlage des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer
Flüchtlinge (FlüAG). Diese Pauschale wird nach einem speziellen Schlüssel berechnet,
so dass die Höhe jährlich variiert. Die Pauschale wird jährlich angepasst.
Wie der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen ist,
deckt die pauschale Finanzzuweisung nach dem FlüAG des Landes aber nur einen sehr
geringen Teil der tatsächlichen Gesamtkosten ab:
Stand |
anspruchsberechtigte HE nach dem AsylbLG |
abrechnungsfähige HE nach dem FlüAG |
Pauschale nach dem FlüAG |
tatsächlich entstandene Kosten nach dem AsylbLG |
Eigenanteil Stadt Brakel |
30.09.13 |
39 |
33 |
|
|
|
01.01.13 |
27 |
21 |
75.260 € |
noch nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
01.01.12 |
24 |
13 |
*72.368 € |
142.104 € |
69.736 € |
01.01.11 |
22 |
12 |
44.516 € |
103.837 € |
59.321 € |
01.01.10 |
26 |
8 |
37.495 € |
109.501 € |
72.006 € |
01.01.09 |
36 |
5 |
37.520 € |
125.025 € |
**87.505 € |
01.01.08 |
43 |
10 |
58.274 € |
294.459 € |
236.275 € |
01.01.07 |
57 |
17 |
68.171 € |
366.111 € |
297.940 € |
*
Darin enthalten die „Nachzahlung“ des Landes NRW i.H.v. 8.457 € aufgrund des
Urteils des BVerfG v. 18.7.2012
**
Der Rückgang des Eigenanteils erklärt sich dadurch, dass der Betreibervertrag
mit Frau J. Vogt zum 31.12.2008 auslief. Seit Januar 2009 wird die Versorgung
und Betreuung der ausländischen Flüchtlinge über Amt 50 sichergestellt.
In den o.a. Zahlen sind nur die Personen aufgeführt,
die zum Stichtag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
haben.
Daneben „existieren“ aktuell
rund 20 Personen, die nach Ablehnung des Asylantrages untergetaucht sind. Da
dieser Personenkreis weiterhin leistungsberechtigt nach dem AsylbLG ist, hat
die Stadt Brakel bei erneuter Vorsprache der Personen den Lebensunterhalt incl.
Krankenhilfe u. sonstigen Leistungen bis zur endgültigen Ausreise bzw. Abschiebung
sicherzustellen. Diese Personen werden auf die Quote bei der Zuweisung von
neuen Asylbewerbern nach dem FlüAG nicht mehr angerechnet. Weiterhin erfolgt
für diesen Personenkreis auch keine –wenn auch nur anteilmäßige- Erstattung
nach dem FlüAG.
Eine latente Gefahr für den
städtischen Haushalt besteht immer bei den Personen, die der Stadt Brakel
bereits in der Vergangenheit nach dem FlüAG zugewiesen wurden und die nach
Ablehnung des Asylantrages ausgereist bzw. untergetaucht sind. Bei einer erneuten
Einreise und Asylantragstellung werden diese Personen wieder der Stadt Brakel
zugewiesen und sind dann auch leistungsberechtigt nach dem AsylbLG.
Da dieser Personenkreis
bereits schon in der Vergangenheit zugewiesen wurde und nicht mehr als
Neuzugang registriert wird, erfolgt keine Anrechung auf die Zuweisungsquote
nach dem FlüAG. Diese Personen sind dann zusätzlich unterzubringen und zu
finanzieren.
Im Juli 2013 wurden 2 Personen, die nach Beendigung
des Asylverfahrens bereits in 1999 bzw. 2003 aus Deutschland ausgereist sind,
nach ihrer erneuten Einreise sowie Asylantragstellung wieder der Stadt Brakel
zugewiesen. Eine dieser Personen ist an Krebs erkrankt, was ein erhebliches Krankenkostenrisiko
für die Stadt bedeutet.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Ein
Anstieg der Zahl der Asylsuchenden bedeutet stets eine Mehrbelastung für den städtischen
Haushalt. Die pauschale Finanzzuweisung nach dem FlüAG des Landes deckt nur zu einem
geringen Teil die tatsächlichen Gesamtkosten für die abrechnungsfähigen
Personen ab bzw. auch für die Personen mit rechtskräftig abgelehnten Asylantrag,
die weiter in Brakel wohnen, Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, für die jedoch
keine Erstattung der Kosten erfolgt.
Die
für die Unterbringung erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung
bei der Produkten 313000 und 315 010 veranschlagt.