Betreff
Aufnahme von Asylbewerbern und Unterbringung in den Kommunen
Vorlage
607/2009-2014
Aktenzeichen
Fachbereich II
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach einer Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Mitte Juli 2013 hat sich die Zahl der Asylantragsteller im ersten Halbjahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres nahezu verdoppelt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Asylsuchenden weiter deutlich ansteigen wird. Dabei geht das Bundesamt von einer monatlichen Zuwanderung von 8.000 bis zu 10.000 Personen aus.

Auch in Brakel ist festzustellen, dass die Zahl der Asylsuchenden deutlich ansteigt. In den letzten 7 Monaten wurden der Stadt Brakel im Durchschnitt ungefähr 2 neue Asylsuchende pro Monat zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen.

Der Anstieg der Zahl der zugewiesenen Personen hat für die Stadt Brakel finanzielle Auswirkungen. Zwar erhalten die Gemeinden für die gewährten Leistungen nach dem AsylbLG einschließlich Unterbringung und Betreuung eine Pauschale auf der Grundlage des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (FlüAG). Diese Pauschale wird nach einem speziellen Schlüssel berechnet, so dass die Höhe jährlich variiert. Die Pauschale wird jährlich angepasst.

Wie der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen ist, deckt die pauschale Finanzzuweisung nach dem FlüAG des Landes aber nur einen sehr geringen Teil der tatsächlichen Gesamtkosten ab:

 

Stand

anspruchsberechtigte HE nach dem AsylbLG

abrechnungsfähige HE nach dem FlüAG

Pauschale nach dem FlüAG

tatsächlich entstandene Kosten nach dem AsylbLG

Eigenanteil Stadt Brakel

30.09.13

39

33

 

 

 

01.01.13

27

21

75.260 €

noch nicht bekannt

noch nicht bekannt

01.01.12

24

13

*72.368 €

142.104 €

69.736 €

01.01.11

22

12

44.516 €

103.837 €

59.321 €

01.01.10

26

8

37.495 €

109.501 €

72.006 €

01.01.09

36

5

37.520 €

125.025 €

**87.505 €

01.01.08

43

10

58.274 €

294.459 €

236.275 €

01.01.07

57

17

68.171 €

366.111 €

297.940 €

 

* Darin enthalten die „Nachzahlung“ des Landes NRW i.H.v. 8.457 € aufgrund des Urteils des BVerfG v. 18.7.2012

** Der Rückgang des Eigenanteils erklärt sich dadurch, dass der Betreibervertrag mit Frau J. Vogt zum 31.12.2008 auslief. Seit Januar 2009 wird die Versorgung und Betreuung der ausländischen Flüchtlinge über Amt 50 sichergestellt.

 

In den o.a. Zahlen sind nur die Personen aufgeführt, die zum Stichtag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Daneben „existieren“ aktuell rund 20 Personen, die nach Ablehnung des Asylantrages untergetaucht sind. Da dieser Personenkreis weiterhin leistungsberechtigt nach dem AsylbLG ist, hat die Stadt Brakel bei erneuter Vorsprache der Personen den Lebensunterhalt incl. Krankenhilfe u. sonstigen Leistungen bis zur endgültigen Ausreise bzw. Abschiebung sicherzustellen. Diese Personen werden auf die Quote bei der Zuweisung von neuen Asylbewerbern nach dem FlüAG nicht mehr angerechnet. Weiterhin erfolgt für diesen Personenkreis auch keine –wenn auch nur anteilmäßige- Erstattung nach dem FlüAG.

Eine latente Gefahr für den städtischen Haushalt besteht immer bei den Personen, die der Stadt Brakel bereits in der Vergangenheit nach dem FlüAG zugewiesen wurden und die nach Ablehnung des Asylantrages ausgereist bzw. untergetaucht sind. Bei einer erneuten Einreise und Asylantragstellung werden diese Personen wieder der Stadt Brakel zugewiesen und sind dann auch leistungsberechtigt nach dem AsylbLG.

Da dieser Personenkreis bereits schon in der Vergangenheit zugewiesen wurde und nicht mehr als Neuzugang registriert wird, erfolgt keine Anrechung auf die Zuweisungsquote nach dem FlüAG. Diese Personen sind dann zusätzlich unterzubringen und zu finanzieren.

Im Juli 2013 wurden 2 Personen, die nach Beendigung des Asylverfahrens bereits in 1999 bzw. 2003 aus Deutschland ausgereist sind, nach ihrer erneuten Einreise sowie Asylantragstellung wieder der Stadt Brakel zugewiesen. Eine dieser Personen ist an Krebs erkrankt, was ein erhebliches Krankenkostenrisiko für die Stadt bedeutet.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Ein Anstieg der Zahl der Asylsuchenden bedeutet stets eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt. Die pauschale Finanzzuweisung nach dem FlüAG des Landes deckt nur zu einem geringen Teil die tatsächlichen Gesamtkosten für die abrechnungsfähigen Personen ab bzw. auch für die Personen mit rechtskräftig abgelehnten Asylantrag, die weiter in Brakel wohnen, Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, für die jedoch keine Erstattung der Kosten erfolgt.

Die für die Unterbringung erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung bei der Produkten 313000 und 315 010 veranschlagt.