Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 26.09.2004 wurden in der Sitzung des Rates am 11.11.2004 Vertreter der Stadt Brakel in Organe juristischer Personen und Personenvereinigungen bestellt. Es wird nunmehr notwendig, für die ausgeschiedene Ratsfrau Elisabeth Beyermann eine Ersatzbestellung in den nachfolgend genannten Organen vorzunehmen.
Scheidet eine Person gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW vorzeitig aus dem Gremium aus, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2. Die Wahl wird durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, findet zwischen den Personen mit der höchsten Stimmenanzahl eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.
a) Volkshochschul-Zweckverband
Entsprechend der Satzung des Volkshochschul (VHS)-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim entsendet die Stadt Brakel 3 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreter müssen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Rat) oder Bedienstete des Verbandsmitgliedes sein.
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss
der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu
den zu entsendenden Vertretern gehören, wenn 2 oder mehrere Vertreter zu
benennen sind.
Verbandsversammlung
Ordentliches Mitglied |
Vertreter/-in |
Bürgermeister Spieker |
allgemeiner Vertreter des
Bürgermeisters |
bislang Frau Elisabeth
Beyermann |
Ratsherr Adolf Muhr |
Ratsfrau Angelika
Löffelbein |
Ratsherr Robert Rissing |
b) Städte- u.
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Die Stadt Brakel ist Mitglied des Städte- u. Gemeindebundes NRW, der als Verband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Funktion hat, die gemeinsamen Belange der Mitglieder zu vertreten und die Verwaltungen zu beraten und zu betreuen.
Entsprechend der Satzung des Städte- u. Gemeindebundes NRW ist die Stadt Brakel berechtigt, aufgrund der Einwohnerzahl 4 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Wenn 2 oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören.
Mitgliederversammlung
Ordentliches Mitglied |
Vertreter/-in |
Bürgermeister Spieker |
allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters |
Ratsherr Johannes Krömeke |
Ratsfrau Walburga Neu |
bislang Frau Elisabeth Beyermann |
Ratsfrau Grewe |
Ratsherr Burkhard Rohde |
Ratsherr Rudolf Wohter |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW folgendes ordentliches Mitglied:
a) in die Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes zu bestellen:
Herr/Frau
b) in die Mitgliedersammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu bestellen:
Herr/Frau