Betreff
Nachfolgeregelung in den Ausschüssen für das ausgeschiedene Ratsmitglied Elisabeth Beyermann auf Vorschlag der CDU-Fraktion
Vorlage
107/2007
Aktenzeichen
10/Oe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Frau Elisabeth Beyermann, die bei der Kommunalwahl 2004 für die CDU in den Rat der Stadt Brakel gewählt wurde, hat ihr Mandat mit Ablauf des 31.07.2007 niedergelegt. Gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) tritt nach der Reserveliste Frau Evelyn Walker-Fimmel, Sonnenbrink 38, 33034 Brakel, an ihre Stelle. Frau Walker-Fimmel hat nach Eingang der Annahmeerklärung mit Wirkung zum 01.08.2007 die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brakel erworben.

 

Frau Beyermann war in folgenden Fachausschüssen vertreten, die nunmehr durch Vorschlag der CDU-Fraktion neu zu besetzen sind:

 

 

Ausschuss

Art der Mitgliedschaft

1

Haupt- und Finanzausschuss

Ordentliches Mitglied

2

Bauausschuss

Stellv. Mitglied (4. Listenvertreter)

3

Betriebsausschuss

Stellv. Mitglied (3. Listenvertreter)

4

Rechnungsprüfungsausschuss

Stellv. Mitglied

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte, einen Nachfolger. Die Einstimmigkeit des Ratsbeschlusses ist nicht erforderlich. Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel fasst folgenden Beschluss:

 

Die bisher in den nachfolgend genannten Ausschüssen durch das ausgeschiedene Ratsmitglied Elisabeth Beyermann besetzten Ausschusssitze werden auf Vorschlag der CDU-Fraktion gem. § 50 Abs. 3 GO NRW wie folgt besetzt:

 

 

Ausschuss

Art der Mitgliedschaft

Mitglied:

1

Haupt- und Finanzausschuss

Ordentliches Mitglied

 

2

Bauausschuss

Stellv. Mitglied
(4. Listenvertreter)

 

3

Betriebsausschuss

Stellv. Mitglied
(3. Listenvertreter)

 

4

Rechnungsprüfungsausschuss

Stellv. Mitglied