Betreff
Verkehrsmengenzählung und Geschwindigkeitsmessung in der Straße "Hahnenhof" (verkehrsberuhigter Bereich) in der Kernstadt Brakel
Vorlage
582/2009-2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Zeit von Montag, 22. April 2013, 10:00 Uhr, bis Montag, 29. April 2013, 09:49 Uhr (insgesamt 167:49 Std.), wurde eine „verdeckte Verkehrsmengenzählung und Geschwindigkeitsmessung“ - ohne Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit - in der Straße „Hahnenhof“ im Abschnitt Einmündung „Heilige Seele“ bis Einmündung „Gartenring“ und in Gegenrichtung (verkehrsberuhigter Bereich) durchgeführt.

 

Die Häufigkeitsauswertung und Geschwindigkeiten ergaben folgendes Ergebnis:

 

Fahrzeuge in Richtung „Am Schützenanger“

 

Fahrzeuge

Anzahl

Vd[km/h] 1

Vmax[km/h] 2

V85[km/h] 3

Zweirad

283

15,23

47

21

PKW

1440

22,44

47

29

Transporter

288

21,72

36

27

LKW

66

22,12

33

29

Lastzug

5

18,00

24

24

Gesamt

2082

21,34

62

28

 

(durchschnittlich 12 Fahrzeuge/h)

 

 

Fahrzeuge in Richtung „Heilige Seele“

 

Fahrzeuge

Anzahl

Vd[km/h] 1

Vmax[km/h] 2

V85[km/h] 3

Zweirad

315

17,80

54

26

PKW

1586

22,13

72

29

Transporter

473

21,22

35

27

LKW

152

20,62

37

26

Lastzug

36

21,31

38

25

Gesamt

2562

21,31

72

28

 

(durchschnittlich 15 Fahrzeuge/h)

 

Anmerkungen zu den Fußnoten 1-3:

 

Fußnote 1: durchschnittliche Bemessungsgeschwindigkeit der gemessenen Fahrzeuge

Fußnote 2: erreichte höchste Geschwindigkeit eines Fahrzeuges

Fußnote 3: V85 auch Geschwindigkeit v85 stellt die Kontrollgröße zu Vd[km/h] und Vmax [km/h] dar.

 

Auf Grund des ausgezählten Verkehrsaufkommens und der gemessenen Geschwindigkeiten können keine negativen Einflüsse auf die Verkehrssicherheit in der Straße „Hahnenhof“ (Abschnitt Einmündung „Heilige Seele“ bis Einmündung „Gartenring“) auf die Anwohner selbst und das Umfeld hergeleitet werden. Bei der Straße „Hahnenhof“ handelt es sich um eine innerstädtische Erschließungsstraße, von denen es eine Vielzahl vergleichbarer Art hinsichtlich Ausbauart und Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet gibt.

 

Die Bedenken der Anwohner werden nicht verkannt. In Auswertung des Messergebnisses (ermitteltes Verkehrsaufkommen und gemessene Geschwindigkeiten) wird ordnungsbehördlich für etwaige verkehrslenkende oder weitere (straßenbauliche) verkehrseinschränkende Maßnahmen (z.B. mobile Schwellen) kein konkreter Handlungsbedarf gesehen.