Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Brakel zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten bei der Westfalen Weser Energie GmbH + Co. KG
Vorlage
581/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG am 24.06.2013 sind nunmehr für die entsprechenden Gremien Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen.

 

Der Rat der Stadt Brakel fasste am 23.05.2013 mehrheitlich den Beschluss, dass Herr Bürgermeister Hermann Temme zum kommunalen Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung und der Kommanditistenversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bestellt wird.

 

Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bittet nunmehr um Benennung eines ersten und zweiten Verhinderungsvertreters für die Gesellschafter- und die Kommanditistenversammlung für die laufende Kommunalwahlperiode.

 

Die Bestellung erfolgt gem. § 113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss.


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Brakel bestellt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW für die laufende Kommunalwahlperiode

 

Herrn/Frau ________________________ als 1. Verhinderungsvertreter/in

 

und

 

Herrn/Frau ________________________ als 2. Verhinderungsvertreter/in

 

der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung und der Kommanditistenversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG.