Sachverhalt:
Nach dem Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH &
Co. KG am 24.06.2013 sind nunmehr für die entsprechenden Gremien Vertreter der
Stadt Brakel durch den Rat zu benennen.
Der Rat der Stadt Brakel fasste am 23.05.2013 mehrheitlich
den Beschluss, dass Herr Bürgermeister Hermann Temme zum kommunalen Vertreter
der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung und der Kommanditistenversammlung
der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bestellt wird.
Die Westfalen Weser Energie
GmbH & Co. KG bittet nunmehr um Benennung eines ersten und zweiten
Verhinderungsvertreters für die Gesellschafter- und die
Kommanditistenversammlung für die laufende Kommunalwahlperiode.
Die Bestellung erfolgt gem. §
113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel
bestellt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW für die laufende
Kommunalwahlperiode
Herrn/Frau ________________________ als 1. Verhinderungsvertreter/in
und
Herrn/Frau ________________________ als 2. Verhinderungsvertreter/in
der Stadt Brakel in der
Gesellschafterversammlung und der Kommanditistenversammlung der Westfalen Weser
Energie GmbH & Co. KG.