Sachverhalt:
Herr Norbert Markus,
Blinder Weg 11, 33034 Brakel-Bellersen, hat sein Ratsmandat und somit den
Vorsitz im Bezirksausschuss Bellersen mit Ablauf des 04.07.2013 niedergelegt.
Gemäß §
45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) tritt an die Stelle des Verzichtenden
nach der Reserveliste der CDU der Bewerber Helmut Hasenbein, Steinrieke 14, 33034
Brakel-Bellersen.
Herr Hasenbein gehörte dem
Bezirksausschuss Bellersen bislang als sachkundiger Bürger an. Gemäß § 39 Abs.
3 GO NRW müssen der/die Vorsitzende
und dessen/deren Stellvertreter/-in im Bezirksausschuss Ratsmitglieder sein.
Herr Hasenbein hat die
Annahme über die Wahl zum Vertreter des Rates der Stadt Brakel zum 08.07.2013
erklärt und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Wahl zum Vorsitzenden des
Bezirksausschusses Bellersen.
Die
Wahl zum/r Vorsitzenden wird im Bezirksausschuss Bellersen gem. § 39 Abs. 4
Satz 4 i.V.m. § 67 Abs. 2 GO NRW nach § 50 Abs. 2 GO NRW ohne Aussprache in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist diejenige Person, die mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhält (Nein-Stimmen sind gültige Stimmen - Stimmenthaltungen werden nicht
mitgezählt).
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Bellersen wählt gem. § 39 Abs. 4 Satz
4 i.V.m. § 67 Abs. 2 GO NRW nach § 50 Abs. 2 GO NRW ohne Aussprache in geheimer Abstimmung den/die Vorsitzende/n des
Bezirksausschusses. Nachfolgend genannte Person wurde zum Vorsitzenden gewählt:
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Ratsherr ...............................