Betreff
Wahl des Bezirksausschussvorsitzenden
Vorlage
576/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Herr Norbert Markus, Blinder Weg 11, 33034 Brakel-Bellersen, hat sein Ratsmandat und somit den Vorsitz im Bezirksausschuss Bellersen mit Ablauf des 04.07.2013 niedergelegt.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) tritt an die Stelle des Verzichtenden nach der Reserveliste der CDU der Bewerber Helmut Hasenbein, Steinrieke 14, 33034 Brakel-Bellersen.

 

Herr Hasenbein gehörte dem Bezirksausschuss Bellersen bislang als sachkundiger Bürger an. Gemäß § 39 Abs. 3 GO NRW müssen der/die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter/-in im Bezirksausschuss Ratsmitglieder sein.

Herr Hasenbein hat die Annahme über die Wahl zum Vertreter des Rates der Stadt Brakel zum 08.07.2013 erklärt und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Wahl zum Vorsitzenden des Bezirksausschusses Bellersen.

 

Die Wahl zum/r Vorsitzenden wird im Bezirksausschuss Bellersen gem. § 39 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 67 Abs. 2 GO NRW nach § 50 Abs. 2 GO NRW ohne Aussprache in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist diejenige Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält (Nein-Stimmen sind gültige Stimmen - Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss Bellersen wählt gem. § 39 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 67 Abs. 2 GO NRW nach § 50 Abs. 2 GO NRW ohne Aussprache in geheimer Abstimmung den/die Vorsitzende/n des Bezirksausschusses. Nachfolgend genannte Person wurde zum Vorsitzenden gewählt:

·        Ratsherr ...............................