Sachverhalt:
Für den Bereich „Historischer Stadtkern“ besteht seit dem Jahr 2010 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Hierin enthalten sind u. a. Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW bilden.
Für das laufende Haushaltsjahr 2013 sind bereits im Vorjahr verschiedene Einzelmaßnahmen beantragt worden. Die Mittelbereitstellung wird Anfang Juli festgelegt. Die noch ausstehende Bewilligung der Maßnahmen wird im August d. J. erwartet.
Der Maßnahmenplan des ISEK wird in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.07. und des Rates am 18.07.2013 neu beraten.
Auf der Grundlage des neuen Maßnahmenplanes sollen folgende Einzelmaßnahmen angemeldet werden, wobei die finanziellen Veränderungen bei der Umgestaltung der Innenstadt berücksichtigt sind:
Antrag 2014
Bezeichnung der Maßnahme |
zuwendungs-fähige Ausgaben |
Zuschuss |
Oberflächengestaltung
Ostheimer Straße (tw.) |
25.000 € |
15.000 € |
Umgestaltung
Hanekamp (Fußgängerzone) (tw.) |
295.000 € |
177.000 € |
Stadtmarketing
(Leistungen von Beauftragten) |
30.000 € |
18.000 € |
Verfügungsfond |
45.000 € |
27.000 € |
Profilierung und Standortaufwertung (Fassadenprogramm) |
100.000 € |
60.000 € |
Gesamtbetrag: |
495.000 € |
297.000 € |
Umbau Haus Gaentzsch |
Kosten werden nachgereicht |
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, für die nachstehend genannten und im ISEK vorgesehenen Einzelmaßnahmen eine Förderung nach den Stadterneuerungsrichtlinien im Haushaltsjahr 2014 bereitzuhalten.
Bezeichnung der Maßnahme |
zuwendungs-fähige Ausgaben |
Zuschuss |
Oberflächengestaltung
Ostheimer Straße (tw.) |
25.000 € |
15.000 € |
Umgestaltung
Hanekamp (Fußgängerzone) (tw.) |
295.000 € |
177.000 € |
Stadtmarketing
(Leistungen von Beauftragten) |
30.000 € |
18.000 € |
Verfügungsfond |
45.000 € |
27.000 € |
Profilierung und Standortaufwertung (Fassadenprogramm) |
100.000 € |
60.000 € |
Gesamtbetrag: |
495.000 € |
297.000 € |
Umbau Haus Gaentzsch |
Kosten werden nachgereicht |