Betreff
Wettbewerb Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - Modellkommune 2013-2017
Vorlage
551/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 10.10.2012 hat das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW den Projektaufruf „KWK Modellkommune 2012 – 2017 gestartet.

 

Anlass war die Tatsache, dass mehr als ein Drittel des in Deutschland entstehenden CO² in NRW emittiert wird. Deshalb kommt dem Energieland NRW bei der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung zu.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Klimaschutz- und Energiepolitik des Landes darauf ausgerichtet, immer wieder neue und innovative Anreize in Richtung auf eine umwelt- und klimaschonende Energieversorgung zu setzen.

 

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine zukunftsorientierte Form der Energieumwandlung, die als eine wichtige Brücke in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien fungieren kann. Denn durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Nutzwärme in einer KWK-Anlage kann der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt werden als bei der herkömmlichen Erzeugung in getrennten Anlagen.

 

Die zentrale Bedeutung findet im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz), novelliert im Jahr 2012, ihren Niederschlag. Dieses gibt das Ziel vor, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bzw. die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) in Deutschland bis 2020 auf 25 % zu steigern. Insofern hat die Landesregierung NRW im Oktober 2011 im Rahmen des Klimaschutz-Start-Programms ein auf mehrere Jahre angelegtes KWK-Impulsprogramm beschlossen, für das insgesamt ca. 250 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

 

Der Projektaufruf „KWK-Modellkommune 2012-2017“ knüpft an Ergebnisse der Potential- und Machbarkeitsstudie zum Fernwärmeausbau im Ruhrgebiet an und ist ein weiterer Baustein, um das gesetzte Ziel zu erreichen, bis 2020 landesweit mindestens 25 % Strom auf Grundlage von KWK zu erzeugen.

 

Grundgedanke ist, Kommunen beim Auf- und Ausbau ihrer KWK-Anteile an der Stromerzeugung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll über die Bereitstellung von zusätzlich 25 Mio € erfolgen.

 

Geplant ist ein aus drei Phasen bestehendes Fördermodell:

 

Phase 1

Interessierte Kommunen erhalten die Möglichkeit, ein Grobkonzept zur Steigerung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung bis zum 31.01.2013 vorzulegen. Bis zu 15 Kommunen erhalten dann eine Förderung, um das von ihnen vorgelegte Grobkonzept zu einem handlungsorientierten und umsetzungsfähigen Feinkonzept auszugestalten.

 

Phase 2

Bis zum 30.06.2013 sollen die Gewinnerkommunen der Phase 1 den Antrag für die Erstellung eines noch zu entwickelten Feinkonzeptes vorlegen. Aus diesen Feinkonzepten werden bis zu drei Konzepte prämiiert und bis zu drei Kommunen als „KWK-Modellkommunen“ ausgewählt.

Bei der Erstellung des Feinkonzeptes (August 2013 bis März 2014 = 8 Monate) geht es um

-         Grundlagenermittlung

-         Vorplanung mit Akteursgesprächen,

-         Entwurfsplanung mit Kampagnen/Aktionen/Veranstaltungen,

-         Genehmigungsplanung/Finanzierungs- und Betreibermodell.

Für diese Aktivitäten wird eine Projektförderung in Form von 90 % als Anteilsfinanzierung erwartet.

 

Phase 3

Ab April 2014 startet die eigentliche Umsetzung des zuvor entwickelten Feinkonzeptes operativ für die 3 Gewinnerkommunen der Phase 2.

 

Mit Hilfe dieses mehrstufigen Verfahrens soll zunächst ein Förderimpuls insbesondere in die regionale Breite ausgelöst werden. Darauf aufbauend sollen dann einige ausgesuchte Spitzenprojekte mit Modellcharakter gefördert werden.

 

Durch die Vorgaben des Landes ist eine ideale Möglichkeit der Umsetzung durch die Kommune gegeben, dass sich selbst gesetzte und politisch beschlossene Ziel „Plus-Energie-Bilanz Stadt Brakel bis 2025 für Strom und Wärme“ einen großen Schritt nach vorne zu bringen.

 

Die Stadt Brakel hat daher diesen Wettbewerbsaufruf des Landes NRW genutzt und für die Phase 1 das geforderte Grobkonzept vorgelegt.

 

Der Wettbewerbsbeitrag der Stadt Brakel besteht aus einer Erweiterung des Nahwärmenetzes für die Innenstadt von Brakel. Dabei könnte das vorhandene Nahwärmenetz mit dem angeschlossenen Schulzentrum am Bahndamm erweitert werden. Die Errichtung eines BHKWs auf dem Gelände der ehem. Molkerei könnte Ausgangspunkt für den Anschluss der Innenstadt werden. Mehrere innerstädtische Abnehmer haben bereits Interesse an einer Wärmeversorgung aus der geplanten Netzerweiterung signalisiert.

 

Positiv dabei ist die Tatsache, dass für die Innenstadt in den kommenden Jahren eine umfangreiche Straßenumgestaltung vorgesehen ist. Dadurch ergeben sich größere Synergieeffekte mit der Leitungstrassenverlegung des geplanten Nahwärmenetzes.

 

Das Grobkonzept ist seitens der Stadt Brakel in Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister infas enermetric im Januar d. J. erstellt worden.

 

Die Gesamtausgaben des Feinkonzeptes betragen rd. 131.000 €. Die Förderung beträgt 90 % (rd. 118.000) sodass für die Stadt Brakel ein Anteil von rd. 13.000 € verbleibt (2013 = rd. 8.200 €; 2014 = rd. 4.800 €).

 

Zwischenzeitlich wurde vom Fördergeber mitgeteilt, dass die Stadt Brakel bei den Kommunen ist, die eine 90 %-ige Förderung für die Erstellung des Feinkonzeptes erhalten. Hierüber wird in den nächsten Tagen ein Bewilligungsbescheid erwartet.

 

Dem Fördergeber muss verbindlich durch Ratsbeschluss mitgeteilt werden, dass die Kommune den 10 %-Anteil der anfallenden Kosten für die Erstellung des Feinkonzeptes aufbringen wird. Dieser Beschluss kann auch nach Antragstellung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Teilnahme am Wettbewerb und dass der 10 %-ige Eigenanteil der Stadt Brakel in Höhe von rd. 13.000 € im Rahmen des Wettbewerbs Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – Modellkommune 2013 – 2017 für die Erstellung eines Feinkonzeptes im Zeitraum von August 2013 bis März 2014 zur Verfügung gestellt wird.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Der städtische Eigenanteil für das Haushaltsjahr 2013 beträgt rd. 8.200 € und für das Haushaltsjahr 2014 rd. 4.800 €.

 

Die anteiligen Mehrkosten für das laufende Jahr 2013 können durch die Budget-Nr. 01/511000-729100 zur Verfügung gestellt werden (Auszahlung für sonstige Dienstleistungen). Der Haushaltsansatz von 48.000 € ist bisher mit einer Ausgabe von 34.000 € „belastet“.