Betreff
Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht einer Regelschule, hier: Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Schwerpunktschule im Stadtgebiet Brakel
Vorlage
537/2009-2014
Aktenzeichen
32/40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Schulamt des Kreises Höxter hat wegen der Einrichtung einer Schwerpunktschule im Primarbereich in der Stadt Brakel angefragt. Es gilt –voraussichtlich noch- ein Jahr bis zur Einführung der Inklusion zu überbrücken.

Den Hintergrund für die integrative Beschulung von Schülern bildet der Beitritt Deutschlands zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, nach der der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung als Regelfall im Schulrecht verankert werden soll (Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen -9. Schulrechtsänderungsgesetz-).

Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten einen Anspruch auf Erziehung und Bildung und schließen das Recht ein, zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen zu wählen, sofern die im Einzelfall festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sehen die schulrechtlichen Bestimmungen (§ 20 SchulG NRW, §§ 1,37 VO über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke –AO-SF-) deshalb das Recht der Eltern vor, als schulischen Förderort anstelle einer Förderschule eine sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts an einer Regelschule zu beantragen.

 

Die Organisation des Gemeinsamen Unterrichts an einer Regelschule obliegt der Schulaufsicht. Für eine effektive Förderung sind (noch) Schwerpunktschulen sinnvoll, die eine Bündelung von sonderpädagogischen Unterrichtsstunden, Minimierung von Fahrzeiten und eine qualifizierte Teamarbeit ermöglichen.

Im Gegensatz zu den anderen Städten im Kreisgebiet ist für das Stadtgebiet Brakel bisher keine Schwerpunktschule für den Gemeinsamen Unterricht bestimmt worden.

Aufgrund der Lage der Grundschulen an einem Standort in der Kernstadt, bietet sich an, beide Grundschulen, also sowohl die Annenschule Brakel (einschließlich der Teilstandortschule Hembsen) als auch die Katholische Grundschule Brakel als Schwerpunktschule, d.h.  als „nächstgelegene Schule mit Gemeinsamen Unterricht“ zu bestimmen. Grundschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden, sofern nicht zielgleiche Einzelintegration möglich und von den Eltern ausdrücklich gewünscht ist, dann an einer dieser Schulen beschult.

 

Aus den genannten Gründen, sollten beide Grundschulen, sowohl die Annenschule Brakel, einschließlich der Teilstandortschule Hembsen, als auch die Katholischen Grundschule Brakel als Schwerpunktschule bestimmt werden

 

Zu weiteren Fragen steht Schulrat Gockeln, der an der Schul- und Sozialausschusssitzung teilnimmt, zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Die Annenschule Brakel (einschließlich der Teilstandortschule Hembsen) und die Katholische Grundschule Brakel werden als Schwerpunktschule zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht bestimmt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nein, zur Zeit keine erkennbaren finanziellen Auswirkungen für den städt. Haushalt